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GF/Giorgio Behr will mehr Mitspracherecht – GF prüft Anträge (AF)

(Meldung um Stellungnahme von Georg Fischer erweitert und neu gefasst)
Buchberg SH (awp/sda) – Der Investor Giorgio Behr facht den Stimmrechtsstreit mit dem Industriekonzern Georg Fischer (GF) erneut an. Er will an der kommenden Generalversammlung vom 23.03.2011 beantragen, dass Grossaktionäre mehr Mitspracherecht erhalten sollen.
Neu soll ein einzelner Aktionär mit 10% statt 5% als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt werden, wie Giorgio Behr am Freitag in einer Medienmitteilung schreibt. Ferner beantragt er, die Mitglieder des Verwaltungsrats nur für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Letzten Meldungen zufolge hält Behr über eine Beteiligungsgesellschaft einen Anteil an GF von 6,4%, wovon 5,2% in Namenaktien und 1,2% in Optionen.
GF bestätigt in einer Mitteilung vom Freitag die fristgerechte Eingabe von Anträgen des Aktionärs Giorgio Behr für die kommende Generalversammlung. “Der Verwaltungsrat prüft diese Anträge”, heisst es weiter. Die Traktanden, Anträge und Empfehlungen des Verwaltungsrates für die Generalversammlung würden am 01.03.2011 veröffentlicht.
Der Verwaltungsrat von GF will jedoch grundsätzlich keine starken Einzelaktionäre. Daher ist in den Statuten von GF eine Stimmrechtsbeschränkung auf fünf Prozent festgelegt – egal wie viele Aktien ein Investor besitzt.
Behr begründete seinen Antrag damit, dass sich ein Unternehmen am besten gegen Übernahmen schützen könne, wenn das Aktionariat aus einem “soliden, industriell orientierten Kern” bestehe. Die momentane Stimmrechtsbeschränkung verhindere dies jedoch.
Zudem will Behr, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates nur noch für ein Jahr gewählt werden. Damit eine periodische Erneuerung sichergestellt wird, soll die Amtsdauer eines VR-Mitgliedes auf 12 Jahre beschränkt werden.
Schon vor zwei Jahren war es zu einem Streit zwischen dem Investor und dem Verwaltungsrat des Industriekonzerns gekommen. Behr, der mehr als 5% der Aktien hält, wollte zusätzliche Aktien ins Stimmrechtsregister eintragen.
Die GF-Führung stellte sich quer, weil Behr aus ihrer Sicht zusammen mit weiteren Aktionären eine Gruppe bildete, die zusammen mehr als fünf Prozent besessen hätte. Das Schaffhauser Kantonsgericht wurde eingeschaltet. Beide Parteien stimmten schliesslich einem Vergleich zu.
rt/ps

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