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GPK

Die Geschäftsprüfungs-Kommissionen (GPK) von Nationalrat und Ständerat sind die höchsten Aufsichtsorgane des Bundes.

Sie üben im Auftrag der beiden eidgenössischen Räte die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates (Landesregierung) und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und der anderen Träger von Aufgaben des Bundes.

Bei der Oberaufsicht handelt es sich um eine politische Kontrolle von Exekutive und Judikative durch das Parlament.

Die beiden GPK sind unterteilt in ständige Subkommissionen mit den sieben eidgenössischen Departementen, der Bundeskanzlei und den eidgenössischen Gerichten als Sachbereichen.

Die GPK wählen aus ihrer Mitte insgesamt sechs Mitglieder in die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Diese hat den Auftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste näher zu prüfen.

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