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Grounding des Staatsvertrags

Der Himmel über den Nachbarn Schweiz und Deutschland ist nicht mehr sehr heiter. swissinfo.ch

Die bürgerliche Mehrheit der Grossen Kammer hat am Mittwoch den Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt. Nun droht in Sachen Luftverkehr eine einseitige Verordnung Deutschlands.

Die Justiz soll’s richten: Der Nationalrat hat sich nach langer Debatte mit 105 zu 79 Stimmen für eine “prozedurale Lösung ohne Ende” entschieden, so die Einschätzung des Verkehrsministers Moritz Leuenberger. Ihm wäre eine “politische Lösung” lieber gewesen, doch überrascht ist er nicht. Der Entscheid sei ein parteipolitischer gewesen.

Laut Leuenberger sind die Folgen klar: Die Schweizer Flugsicherung verliere die Luftüberwachung über Süddeutschland. Berlin werde in einer einseitigen Verfügung die Flugbewegungen auf 80’000 im Jahr (heute 154’000 – nach Vertrag 100’000) beschränken. Zudem würde die Übergangsfrist für betriebliche Anpassungen von 41 Monaten auf ein Jahr verkürzt.

Nein ist Resultat, keine Lösung

Darauf will es die Mehrheit des Nationalrates ankommen lassen. Der Freisinn begründete seine Ablehnung damit, dass der Vertrag die Schweizer Luftfahrt und die Bewohner rund um den Flughafen diskriminiere. Das weitgefasste Nacht- und Wochenendflugverbot behindere den Flughafen Zürich-Kloten in der Entwicklung.

Weiter wurde argumentiert, der Vertrag schreibe eine unzulässige Einschränkung des im bilateralen Luftverkehrsvertrag mit der EU garantierten Marktzugangs fest. Und: Die Bevorzugung des dünnbesiedelten Südens zu Lasten des dicht besiedelten Mittellandes sei stossend.

Linke unterstützt “ihren” Verkehrsminister

Vergeblich appellierte die Ratslinke an die Vernunft: “Wir haben die Wahl: auf der einen Seite Rechtssicherheit, klare Zahlen, einhaltbare Fristen; auf der anderen Seite Rechtsunsicherheit, Glauben, Hoffen, Spekulieren”, unterstützte der Sozialdemokrat Andrea Haemmerle den SP-Verkehrsminister.

Der Flughafen sei dank der Milliarden-Aufträge das “sinnstiftende Element des Zürcher Freisinns”, erklärte die Zürcher Sozialdemokratin Jacqueline Fehr dem Rat das Nein der bürgerlichen Parteien und vor allem das Nein des Freisinns. Und sie warnte: “Wenn Sie wirklich sehenden Auges ins Fiasko laufen wollen, können wir Sie daran nicht hindern.”

Ein letzter Versuch, das Nein abzuwenden

Ein letztes Mal versuchte auch Verkehrsminister Leuenberger die Ratsmitglieder davon zu überzeugen, dass eine Ablehnung des Vertrags eine Unsicherheit für den Flughafen, für Swiss, die Anwohnerschaft und die Behörden zur Folge hätte.

Der deutsche Verkehrsminister Kurt Bodewig habe ihm am Morgen per Telefon angekündigt, dass bei einem Nein die deutsche Flugsicherung mit den Verfahren zur Übernahme der Überwachung des süddeutschen Raumes von der Schweizer Flugsicherung Skyguide beauftragt werde. Es gebe “null Anzeichen”, dass Deutschland seine Haltung ändere. Und dies könne vor keiner Instanz und unter keinem Rechtstitel angefochten werden.

Die Folgen: Verspätungen bei Flügen nach Zürich seien möglich, wenn deutsche Fluglotsen wieder über Süddeutschland die Kontrolle übernähmen, hatte am Mittwoch eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung erklärt.

Falls es zu einer einseitigen Verordnung Deutschlands käme, könnten dies zwar die Flughafen-Betreiberin Unique und Swiss vor dem Verwaltungsgericht Mannheim anfechten. Die Eidgenossenschaft wäre aber laut dem Verkehrsminister nicht klageberechtigt.

Auf den Hinweis mehrerer Votanten, bei einer Ablehnung könnte nachverhandelt werden, erinnerte Leuenberger daran, dass die deutsche Seite mehrmals wiederholt habe, dass es keine Nachverhandlungen geben werde. Der Vertrag sei die optimalste Lösung zweier Staaten, die für beide Vor- und Nachteile habe.

Die Reaktionen

Ins gleiche Horn bläst sein deutscher Amtskollege Kurt Bodewig. Er erklärte am Abend in Berlin: “Die Ablehnung ist bedauerlich, da der Staatsvertrag ein fairer Kompromiss ist und beide Seiten Zugeständnisse gemacht haben.”

Die deutsche Regierung hält an dem Luftverkehrs-Abkommen mit der Schweiz ungeachtet der Ablehnung durch den Nationalrat fest. Die angedrohten Gegenmassnahmen würden erst nach einem endgültigen Nein im Schweizer Ständerat im September wirksam.

Der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor Ruedi Jeker, Unique und die neue Airline Swiss zeigten sich befriedigt über das Nein und bekräftigten, dass sie nun Chancen für eine bessere Lösung sähen. Kurzfristig müsse allerdings mit stärkeren Einschränkungen gerechnet werden, räumte Unique ein.

Begrüsst wurde das Nein auch beim Wirtschaftsdachverband economiesuisse, der hofft, dass sich beide Seiten nun nochmals zusammensetzen.

In den betroffenen Landkreisen im Südwesten Deutschland, wo der Staatsvertrag schon immer auf Widerstand stiess, wurde die Ablehnung mit Wohlwollen quittiert. “Jetzt ist es an der (deutschen) Bundesregierung, im Rahmen des geltenden Rechtes unsere Region zu entlasten”, sagte der Waldshuter Landrat Bernhard Wütz. Die Schweiz müsse daran gehindert werden, Fluglärm nach Süddeutschland zu exportieren.

Schon immer Gegenwind

Schon früh war der Staatsvertrag in Turbulenzen geraten, der Verkehrsminister wegen seiner Verhandlungsführung kritisiert das Papier schliesslich als “Kapitulations-Urkunde” bezeichnet worden. Eine Urkunde, welche einzig auf massiven Druck des nördlichen Nachbars zu Stande gekommen sei, so die Schweizerische SVP.

Die Verhandlungen über das deutsch-schweizerische Luftverkehrs-Abkommen hatten mehr als drei Jahre gedauert. Auslöser war die Forderung Deutschlands, die Flugverkehrs-Kontrolle über süddeutschem Gebiet vertraglich zu regeln und die Flugbewegungen zu reduzieren. Elf harte Verhandlungsrunden auf Verwaltungs- und drei auf Ministerebene waren die Folge.

Doch geht der Streit mit den süddeutschen Gemeinden über die Fluglärmbelastung noch viel weiter zurück. Schon 1977 kamen Klagen aus dem südbadischen Raum. Versuche, entlastende Flugverfahren einzuführen wurden bald abgebrochen.

Anfang der 80er Jahre schloss die Schweiz mit Deutschland eine Verwaltungs-Vereinbarung ab, welche die Landeanflüge auf Zürich-Kloten ausgewogen verteilen sollte. Knapp zwei Jahre hielt sich der Flughafen Zürich-Kloten daran.

Eine Geschichte ohne Ende

Weil Deutschland deshalb die Vereinbarung per Ende 2001 kündigte, wurde der Staatsvertrag ausgearbeitet. Er beschränkt unter anderem die Anzahl Flugbewegungen über süddeutschem Gebiet auf unter 100’000. Bisher waren es über 150’000. Gleichzeitig gelten für das süddeutsche Gebiet eine verlängerte Nachtruhe sowie eine Feiertagsregelung, welche schon heute in Kraft sind.

Der Staatsvertrag wird nun im Herbst noch im Ständerat beraten. Falls die Kleine Kammer wider Erwarten das Luftverkehrs-Abkommen gut heisst, wandert das Geschäft zurück in den Nationalrat. Bei einer zweiten Ablehnung in der Grossen Kammer käme es aber zu einem definitiven Aus.

Rebecca Vermot und Agenturen

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