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Grünes Licht für die Bahnreform

Bahnreform: Nächster Halt - Parlament! Keystone

Die zweite Etappe der Bahnreform kann im Parlament beraten werden. Der Bundesrat hat der Legislative das neue Gesetz vorgelegt.

Als wichtigste Punkte gelten die Entflechtung der Finanzströme und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Kernpunkt der Bahnreform 2 ist die Entflechtung der Finanzierungs-Zuständigkeiten. Der Bund will künftig nur noch das Grundnetz finanzieren. Dieses besteht aus dem Transit- und Fernverkehrsnetz sowie aus den Anbindungen der Kantonshauptorte, den peripheren Regionen und den wichtigsten Industrie- und Handelsstandorten.

Die Kantone sind für die Finanzierung des Ergänzungsnetzes verantwortlich. Mischfinanzierungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sollen wegfallen. Das Grund- und das Ergänzungsnetz wird auf einer Karte genau definiert.

Privatbahnen der SBB gleichgestellt

Gleichzeitig werden die Privatbahnen der SBB gleichgestellt. Wie die SBB müssen sie neu vierjährige Leistungs-Vereinbarungen eingehen, wenn ihnen der Bund beim Ausbau ihrer Infrastruktur finanziell unter die Arme greift. Diese Vereinbarungen ersetzen den 2006 auslaufenden Rahmenkredit für die Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur.

Neu geregelt wird auf Grund des zunehmenden Vandalismus, des Drogen-Handels und -Konsums sowie der wachsenden Zahl von Übergriffen auf Passagiere auch die Sicherheit. Die Bahnpolizei soll durch eine Transportpolizei oder einen Sicherheitsdienst ersetzt werden, der in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch in Schiffen oder Seilbahnen, zum Einsatz kommen kann.

Schlagstöcke und Tränengassprays

Die Bewaffnung besteht aus Schlagstöcken und Tränengassprays. Schusswaffen dürfen nicht getragen werden. Angriffe auf diese Sicherheitsleute sollen neu als Offizialdelikt gelten und müssen von den Opfern nicht mehr speziell zur Anzeige gebracht werden.

Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs erhalten die Möglichkeit, den Sicherheitsdienst an eine Transportpolizei auszulagern oder ihre Angestellten mit Doppelfunktionen in den Bereichen Betrieb und Sicherheit zu betrauen. Die Zusammenarbeit mit den Polizeistellen soll intensiviert werden.

Anpassungen an EU-Vorschriften

Bestandteil der Bahnreform 2 ist auch die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Bahnnetz-Zugangs. Weil die EU die bisherige gemeinsame Trassenvergabungsstelle von SBB, BLS und Regionalverkehr Mittelland (RM) nicht mehr akzeptiert, muss der Bund eine eigene Amtsstelle einrichten.

Die bisherige Schiedskommission wird mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Sie kann künftig schon bei einem mutmasslichen, diskriminierenden Verhalten im Zusammenhang mit dem Netzzugang eine Untersuchung einleiten.

Züge ohne Grenzen

Zusammen mit der Botschaft zur Bahnreform 2 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament auch eine Revision des Eisenbahngesetzes. Diese umfasst Anpassungen an die Interoperabilitäts-Richtlinien der EU.

Diese EU- Richtlinien sollen das europäische Eisenbahnsystem soweit vereinheitlichen, dass es für die Eisenbahnen keine technischen und betrieblichen Hindernisse mehr gibt, die Landesgrenzen zu überqueren.

Mit ihren Richtlinien strebt die EU Vereinheitlichungen beim Bau von Strecken, Loks und Rollmaterial an. Auch Prüfverfahren sollen koordiniert und gegenseitig anerkannt werden. Die Übernahme der Interop-Richtlinien durch die Schweiz wurde in der Vernehmlassung ohne Ausnahme befürwortet.

Eine Ausdehnung der Marktöffnung auf den Personenverkehr oder eine weitergehende Trennung von Verkehr und Infrastruktur werde es in der Schweiz im Gegensatz zur EU nicht geben, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger.

Zaghafte Unterstützung

Die Bahnreform stiess bei den Direktbetroffenen auf zaghafte Zustimmung. Die SBB unterstützen die Bahnreform laut einem Sprecher grundsätzlich. Was diese für Auswirkungen auf das Unternehmen habe, sei aber noch nicht absehbar. Erst müssten die Details geprüft werden.

Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband (SEV) sprach von einer passablen Vorlage mit einigen Makeln. Der SEV kritisiert die vorgesehene Entflechtung der Finanzströme als “Aufteilung des Bahnnetzes”. Er will den Sicherheitsdienst weiter einer staatlichen oder öffentlichen Institution anvertrauen.

Auch der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) kritisierte diesen Schritt als willkürlich. Er verlangt eine Finanzierung aus dem allgemeinen Sicherheitsbudget und keine Abrechnung zu Lasten des öffentlichen Verkehrs.

swissinfo und Agenturen

Die zweite Etappe der Bahnreform regelt nicht alle offenen Fragen im Bahnbereich.

Die Zukunft der SBB-Pensionskasse sowie die Aussichten der Schweizer Eisenbahn-Landschaft werden in einem anderen Projekt angegangen.

Die 2. Etappe der Bahnreform sieht auch weder die Öffnung des Personenverkehrs-Marktes noch die Trennung von Infrastruktur und Betrieb vor.

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