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Grünes Licht für die Unterzeichnung der Bilateralen

EU-Unterhändler Matthias Brinkmann (links), der Schweizer Chefunterhändler Michael Ambühl (Mitte) und die Schweizer Schengen-Vermittlerin Monique Jametti. Keystone

Die Unterhändler der Schweiz und der EU haben in Brüssel die zweiten bilateralen Abkommen paraphiert. Unterzeichnet werden die Abkommen voraussichtlich Ende Sommer.

Bundesrat Couchepin schliesst eine neue Runde bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU nicht aus.

Die Schweizer Delegation wurde von Chefunterhändler Michael Ambühl geleitet, die EU-Delegation von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Mit der Paraphierung versehen die Unterhändler beider Parteien jede Seite der Abkommenstexte mit ihren Initialen, wodurch die Verträge auf technischer Ebene definitiv fixiert sind.

Nächster Schritt: Vernehmlassung

Auf Schweizer Seite schickt der Bundesrat die neun Abkommen der Bilateralen II nun in die Vernehmlassung bei den Kantonen, dem Bundesgericht, den politischen Parteien sowie bei interessierten Organisationen. Unterschrieben werden die Abkommen voraussichtlich Ende Sommer. Im Herbst werden die Verträge einzeln dem Parlament vorgelegt.

Sieben Abkommen – dabei handelt es sich um die Dossiers Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, Medien sowie Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung – unterstehen dem fakultativen Referendum.

Referendums-Drohung

Umstritten ist vor allem das Abkommen über die Polizei- und Justizzusammenarbeit. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) haben bereits damit gedroht, das Referendum gegen Schengen zu ergreifen.

Bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten reicht die Zustimmung des Parlamentes. Beim neunten Dossier, der Bildung und Berufsbildung, handelt es sich nur um eine Absichtserklärung.

Letzte Hürden

Politisch hatten sich die Schweiz und die EU bereits am vergangenen 19. Mai geeinigt. Danach bildeten allerdings noch die Formulierung des Betrugsbekämpfungs-Abkommens, namentlich in der lange strittigen Frage der Rechtshilfe, sowie das Datum der Inkraftsetzung der Zinsbesteuerung letzte Hürden.

Am vergangenen Mittwoch verständigten sich die Botschafter der 25 EU-Staaten in Brüssel darauf, den Start der Zinsbesteuerung um ein halbes Jahr auf Juli 2005 zu verschieben. Damit bleibt der Schweiz genügend Zeit zur Ratifizierung, auch unter Beachtung der Referendums-Demokratie.

Neue Verhandlungen nicht ausgeschlossen

Bundesrat Pascal Couchepin schliesst neue Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU nach der Ratifizierung der Bilateralen II nicht aus. “Zwischen Nachbarn kann man nie aufhören zu verhandeln”, sagte er am Freitag in Florenz vor Studierenden am European University Institute.

Da die Perspektiven für einen Beitritt der Schweiz weiter unverändert blieben, werde es auch in Zukunft neue Verhandlungen geben. Wegen der Geografie sowie der politischen und wirtschaftlichen Realitäten sei dies gar nicht anders möglich, sagte Couchepin weiter.

Nach Ansicht des Innenministers ist die Wahl der Schweiz, ausserhalb der EU zu bleiben, kein Hindernis für die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien.

swissinfo und Agenturen

Die 9 Verträge der Bilateralen II:
Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, Media, (Berufs-)Bildung und Jugend, Ruhegehälter

Die Unterhändler der Schweiz und der EU haben die zweiten bilateralen Abkommen paraphiert.

Erst als die Vertreter der 25 EU-Staaten am Mittwoch entschieden, das Zinsbesteuerungs-Abkommen um ein halbes Jahr zu verschieben, war der Weg frei für die Paraphierung.

Der Bundesrat schickt die Verträge nun in die Vernehmlassung.

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