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Grünes Licht für Jagd auf Internet-Piraten

Die Schweizer Firma Logistep darf trotz eines Verbotes des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ihre Jagd auf illegale Anbieter von Musik und Filmen im Internet fortsetzen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Logistep forscht mit ihrer Software im Auftrag von Rechteinhabern in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) nach bestimmten Film- oder Musiktiteln. Die IP-Adressen der Internet-Sünder werden den Inhabern der Urheberrechte weitergegeben. Diese reichen eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein.

Dank des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren gelingt es schliesslich den Urheberrechtsinhabern, die Namen der Internet-Piraten ausfindig zu machen und diese dann auch privatrechtlich mit einer Schadenersatzklage einzudecken.

Logisteps Vorgehen, via IP-Adresse die Identität von Personen zu ermitteln, sei nicht über jeden Zweifel erhaben, sagen die Richter in Bern.

Sie sind jedoch überzeugt, dass es ohne die Sammlung der technischen Daten nicht möglich wäre, die Urheberrechtsverletzer zu identifizieren und Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Ein anderes Vorgehen, das zum selben Ziel führe, stehe den Inhabern der Urheberrechte nicht zur Verfügung. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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