Die Schweizer Firma Logistep darf trotz eines Verbotes des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ihre Jagd auf illegale Anbieter von Musik und Filmen im Internet fortsetzen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
1 Minute
Logistep forscht mit ihrer Software im Auftrag von Rechteinhabern in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) nach bestimmten Film- oder Musiktiteln. Die IP-Adressen der Internet-Sünder werden den Inhabern der Urheberrechte weitergegeben. Diese reichen eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
Dank des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren gelingt es schliesslich den Urheberrechtsinhabern, die Namen der Internet-Piraten ausfindig zu machen und diese dann auch privatrechtlich mit einer Schadenersatzklage einzudecken.
Logisteps Vorgehen, via IP-Adresse die Identität von Personen zu ermitteln, sei nicht über jeden Zweifel erhaben, sagen die Richter in Bern.
Sie sind jedoch überzeugt, dass es ohne die Sammlung der technischen Daten nicht möglich wäre, die Urheberrechtsverletzer zu identifizieren und Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Ein anderes Vorgehen, das zum selben Ziel führe, stehe den Inhabern der Urheberrechte nicht zur Verfügung. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch
Mehr lesen
Mehr
Internet-Nutzer fürchten Verlust des Copyrights
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Man wolle die neuen Nutzungsbedingungen in einer verständlicheren Sprache formulieren, bis dahin gelten weiterhin die alten Nutzungsbedingungen, so Zuckerberg. Das Online-Netzwerk, das in der Schweiz von einer Million und weltweit von über 150 Mio. Personen genutzt wird, feierte am 4. Februar seinen fünften Geburtstag. Am gleichen Tag änderte es seine Nutzungsbedingungen – vorläufig, ohne Aufmerksamkeit…
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Laut Bundesrat Blocher werden Fälschungen und Piraterie allzu oft als Kavaliersdelikt betrachtet. Sie hätten jedoch gravierende Folgen. “Wer von uns ist nicht schon mit Fälschungen oder Raubkopien in Berührung gekommen? Unter einem Mantel an einem fernöstlichen Strand oder am Mittelmeer”, fragte Justizminister Christoph Blocher rhetorisch und verwies auf die “gravierenden wirtschaftlichen Schäden”. Es gehe jedoch…
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Die Umgehung von Kopiersperren wird verboten, das Herunterladen von Werken für persönliche Zwecke bleibt hingegen erlaubt. Internet-Provider sollen nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Die Landesregierung will die Werke der Kunst und Literatur besser vor digitaler Piraterie schützen. Sie hat am Freitag dem Parlament eine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts zugeleitet. Das geltende Recht von…
Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch