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Härtere Gangart gegen Scheinehen

Eine erschlichene Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. Der Ständerat hat wie zuvor der Nationalrat einer entsprechenden Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt.

Nach dem Beschluss des Parlaments erhalten die Behörden mehr Zeit zur Aberkennung einer Einbürgerung, die “durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist”. Nach jeder Untersuchungshandlung beginnt künftig zudem eine neue zweijährige Verjährungsfrist.

Oft würden Missbräuche erst spät erkannt, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Laut Kommissionspräsident Hansheiri Inderkum geht es vorab um die jährlich rund 10’000 erleichterten Einbürgerungen. Davon werden heute etwa 50 wegen Scheinehen annulliert. Rund 500 Fälle sind zurzeit in Prüfung.

Der Grüne Robert Cramer wandte sich gegen die Gesetzesrevision. Eine Missbrauchsquote von 0,5% rechtfertige die Verlängerung der Frist nicht, denn diese führe nur zu einer längeren rechtlichen Unsicherheit.

“Wer sich korrekt verhält, hat rein gar nichts zu befürchten”, hielt dem der freisinnige Rolf Büttiker entgegen.

Eine andere Gesetzesänderung im Kampf gegen Scheinehen ist bereits unter Dach: Nach dem Beschluss beider Räte soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat.

swissinfo.ch und Agenturen

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