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Halbierte Prämien für Kinder und Jugendliche

Die Prämienverbilligung für Kinder und Jugendliche ist beschlossene Sache. Keystone Archive

Das Parlament hat eine Lösung gefunden, um die Krankenkassen-Prämien zu reduzieren. Kinder und Jugendliche sollen künftig die Hälfte bezahlen.

Von der Reduktion sollen 915’000 Haushalte, in denen 1,6 Mio. Junge leben, profitieren.

Familien mit tiefen und mittleren Einkommen werden für Kinder und Junge in Ausbildung höchstens noch die halbe Krankenkassen-Prämie bezahlen müssen. Stillschweigend hat der Nationalrat eine Differenz bei der Finanzierung ausgeräumt.

Noch strittig war, wie bei den Subventionen an die Kantone zur Prämien-Verbilligung verfahren werden soll. Durchsetzen konnte sich der Ständerat mit seinem Bundesbeschluss für vier Jahre.

Dieser sieht einen jährlichen Aufschlag der Beiträge von 1,5 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007 zusätzlich eine Erhöhung um je 100 Millionen Franken vor.

Demgegenüber hatte der Nationalrat zunächst beschlossen, die Bundesbeiträge 2006 um 80 Mio. auf 2,5 Mrd. Franken zu erhöhen und dann jährlich dem Kostenanstieg der grundversicherten Leistungen anzupassen.

Dies hätte in der Startphase etwas weniger, später aber mehr Mittel eingebracht als die nun gewählte Lösung.

Bis in den Mittelstand hinein

Über den Ausbau der Prämien-Verbilligung selber waren sich die Räte auf Anhieb einig geworden. Das vom Ständerat lancierte neue Modell verpflichtet die Kantone, bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien von bis zu 18-jährigen Kindern und von bis zu 25-jährigen jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50% zu verbilligen.

Die Kantone sind frei, wo sie die Einkommensgrenze ziehen wollen. Im Parlament war von rund 115’000 Franken die Rede. Von der zusätzlichen Prämien-Verbilligung dürften etwa 915’000 Haushalte mit 1,6 Mio. Kindern und Jugendlichen profitieren.

Skeptisch-optimistisch

Michael Jordi, Leiter des Bereichs Ökonomie bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK), findet, das Parlament hätte bei der Definition der Einkommensgrenze von 115’000 Franken pro Jahr “einfach mal den Finger in die Luft gestreckt”.

Dies sei ein Einkommen, bei dem wahrscheinlich zwei Drittel der Haushalte mit Kindern profitieren würde. “Das wird schwierig zu finanzieren sein”, sagt Jordi gegenüber swissinfo.

“Man muss sehen, was mit diesem Geld überhaupt machbar ist”, so Jordi. “Erst dann kann man die Einkommensgrenze festlegen”.

Heute schon zu sagen, die Grenze liege bei 50’000, 80’000 oder 100’000 Franken, sei eigentlich verantwortungslos, meint Jordi weiter. “Man macht den Leuten etwas vor, das man sehr wahrscheinlich nicht einhalten kann.

Bund bezahlt zwei Drittel

Ab dem Inkraftreten der Änderung im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) Anfang 2006 haben die Kantone ein Jahr Zeit, das neue Regime einzuführen.

Die Prämien-Verbilligung insgesamt wird weiterhin zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert.

Dabei entscheidet jeder Kanton für sich, wie weit er die Bundessubvention beanspruchen will. Je mehr Geld er in Bern “abholt”, desto mehr muss er selber einsetzen.

Und die Versicherungen?

Für Jordi hängt auch einiges vom Verhalten der Versicherungen ab. Bisher rabattierten sie die Prämien für Jugendliche mit Quersubventionen.

Sollten nun die Krankenversicherer unter dem Gesichtspunkt, dass die öffentliche Hand die Prämien sowieso auf 50% verbilligt, ihre Rabatte aufheben, könnte ein Teil der verbilligten Prämien gefährdet sein.

“Über diese Thematik hat das Parlament nie gesprochen. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Summe, die es zur Verfügung stellt, dann unter Umständen nicht reichen wird”, gibt Jordi zu bedenken.

Umstrittene Vorhaben noch in der Pipeline

Die Vorlage, die auch verschärfte Massnahmen gegen säumige Prämienzahler bringt, ist nun bereit für die Schlussabstimmung am letzten Sessionstag. Ein Referendum wurde von keiner Seite angedroht.

Dank der Zustimmung des Nationalrats ist für Innenminister Pascal Couchepin nun die dritte Vorlage aus der Neuauflage der KVG-Reform unter Dach.

Bereits früher hatten die Räte dringliche Punkte wie beispielsweise die Verlängerung des Ärztestopps und die Vorlage zur erhöhten Kostenbeteiligung der Patienten verabschiedet. Nun stehen noch besonders umstrittene Vorhaben wie die Vertragsfreiheit, die Spitalfinanzierung und die Pflegefinanzierung an.

swissinfo und Agenturen

Die Krankenkassen-Prämien von weniger bemittelten Familien sollen um 50% reduziert werden.
Die Einkommensgrenze dürfen die Kantone selbst bestimmen – sie ist noch nicht festgelegt.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Sie wird durch 90 Kassen garantiert.

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