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Hallenstadion und Ticketcorner im Visier der Weko

(Keystone-SDA) Bern – Die Wettbewerbskommission Weko nimmt die Zusammenarbeit zwischen Zürcher Hallenstadion und Ticketcorner unter die Lupe. Die Abmachung, wonach Veranstalter mindestens die Hälfte der Eintritte über Ticketcorner vertreiben müssen, könnte den Wettbewerb behindern.
Dies jedenfalls vermuten zwei Konkurrenten von Ticketcorner und haben darum Anzeigen eingereicht. Die Vorabklärung der Weko habe Anhaltspunkte geliefert, dass die getroffene Vereinbarung als kartellrechtlich unzulässige Abrede beurteilt werden könnte, schreibt die Kommission in einer Mitteilung.
Ausserdem könnte die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie die Veranstalter zum Vertrieb verpflichte, heisst es weiter.

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