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Harte Strafen für Nazi-Mord von Unterseen

Die drei Angeklagten vor Gericht - wegen Mordes. Keystone

Die Berner Justiz hat am Montag drei Rechtsextreme zu langen Strafen verurteilt. Das Urteil lautet auf Mord.

Der Hauptangeklagte, ein 25-Jähriger, ist zu lebenslang, seine Komplizen zu 16 Jahren Zuchthaus verurteilt.

“Die Tat hinterlässt den Eindruck einer minutiös geplanten Exekution”, sagte Gerichtspräsident Thomas Zbinden bei der mündlichen Urteilseröffnung am Montag. Sie sei absolut brutal, menschenverachtend und heimtückisch.

Die drei jungen Männer wurden wegen Mordes, unvollendeten versuchten Mordes und Vorbereitungshandlungen zu Mord für schuldig erklärt.

Das Urteil wurde vom Kreisgericht XI Interlaken-Oberhasli in Bern gefällt. Wegen dem grossen öffentlichen Interesse war die Verhandlung vom Berner Oberland in die Bundesstadt verlegt worden.

Der rechtsextreme Hintergrund der Ermordung hatte in der ganzen Schweiz für Aufsehen gesorgt.

Keine mildernden Umstände

Das fünfköpfige Gericht anerkannte kaum einen der von der Verteidigung vorgebrachten Strafmilderungsgründe: Das jugendliche Alter der Täter liess das Gericht nicht gelten und sie seien alle voll zurechnungsfähig.

Auch die Gruppendynamik könne nicht als zentrale Begründung für die Tat herhalten. Der Tötungsentscheid sei ein gewachsener Gesamtbeschluss aller Beteiligten gewesen.

Der Verteidiger des Haupttäters kündigte jedoch aus diesem Grund Berufung gegen das Urteil an.

Leiche im Thunersee

Ende Februar 2001 bargen Polizeitaucher die Leiche Marcel von Allmens aus dem Thunersee. Einen Monat zuvor hatten seine Eltern den 19-Jährige aus dem Städtchen Unterseen als vermisst gemeldet.

Der Körper von Allmens, von Freunden “Vöni” genannt, wies schlimme Verletzung auf. Sein Körper war mit Gewichten beschwert.

Es gab rasch erste Gerücht, dass von Allmen der rechtsextremen Szene zugehörte. Das Interesse der Medien war entfacht.

Obskurer Orden im Berner Oberland

Kurze Zeit später gestanden vier Jugendliche die Tat. Von Allmen war laut Erkenntnissen der Untersuchungsbehörden von seinen Kollegen zu Tode geprügelt worden.

Alle gehörten einer obskuren rechtsextremen Gruppe an, die sich “Orden der arischen Ritter” nannte.

Der Hauptangeklagte, Plattenleger von Beruf, galt als Chef des Ordens. Dessen Ziel war die gemeinsame Abwehr von Ausländern aus dem Balkan in der Region um Unterseen und Interlaken.

Der heute 25-Jährige war bereits im März 2001 zu einer bedingten Strafe verurteilt worden, weil er auf einen Zivil-Polizisten geschossen hatte.

Von Allmen musste sterben, weil er in den Augen der anderen Mitglieder das Schweigegebot des Ordens gebrochen hatte – er hatte sich mit seiner Zugehörigkeit wichtig gemacht.

Seine Kameraden lockten ihn zur Burgruine Weissenau in Unterseen. Der Hauptangeklagte erschlug ihn dort brutal mit einer langen Eisenstange.

Danach versenkten sie ihn im Thunersee.

Richter folgten weitgehend der Anklage

Bei den beiden 24-jährigen Mitverurteilten handelt es sich um einen Schreiner – daneben auch Unteroffizier im Schweizer Militär – und einen Maurer.

Nach den Anträgen ihrer Verteidiger hätte der Haupttäter für 15 Jahre und die beiden Mittäter für 12 Jahre ins Zuchthaus sollen.

Der Staatsanwalt hatte lebenslanges Zuchthaus für den Haupttäter beziehungsweise 18 Jahre Zuchthaus für die beiden Mittäter gefordert.

Ein zur Tatzeit noch minderjähriger vierter Täter war bereits im November 2001 vom Jugendgericht verurteilt und in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen worden.

Das Gericht hatte bereits am ersten Prozesstag – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den Eltern des Ermordeten je 30’000 Franken sowie dem Bruder 10’000 Franken Genugtuung zugesprochen.

swissinfo und Agenturen

Urteile vom Montag:

Hauptangeklagter:
Lebenslanges Zuchthaus

Zwei Mitangeklagte:
16 Jahre Zuchthaus

Am 27. Januar 2001 erschlugen vier junge Männer ihren Kameraden Marcel von Allmen. Sie gehörten alle zu einer rechtsextremen Gruppe.

Der 19-jährige von Allmen hatte das Schweigegelübde des “Ordens der arischen Ritter” gebrochen und wurde deshalb ermordet.

Die Leiche wurde nach einem Monat aus dem Thunersee geborgen.

Die Tat schockierte die beschauliche Region im Berner Oberland.

Der politische Hintergrund der Tat erklärt aber auch das grosse nationale Interesse am Prozess.

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