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Herausgabe von UBS-Daten an USA erlaubt

Die Schweiz darf Kontendaten von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Parlament die Vereinbarung mit den USA genehmigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer Amerikanerin abgewiesen.

Die Frau hatte die von der Eidg. Steuerverwaltung im vergangenen April genehmigte Herausgabe ihrer Kontendaten an die USA verhindern wollen. Das Gericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBS nehme das Urteil zur Kenntnis, hiess es am Montagabend auf Anfrage bei der Grossbank lediglich.

Im Pilotentscheid wird festgehalten, dass die am 17. Juni 2010 vom Parlament genehmigte Vereinbarung mit den USA über die Amtshilfe betreffend UBS-Kontendaten für das Gericht verbindlich ist. Der Staatsvertrag gehe als Völkerrecht sowohl der Bundesverfassung und Bundesgesetzen als auch anderen völkerrechtlichen Normen vor.

Wie das Gericht weiter festhält, muss zudem das Interesse betroffener UBS-Kunden an der Geheimhaltung ihrer Vermögenslage hinter die Interessen der Schweiz zurücktreten. Dazu gehören gemäss dem Urteil die wirtschaftlichen Interessen der Eidgenossenschaft sowie ihre Pflicht zur Einhaltung völkerrechtlichen Abmachungen.

Dass die Vereinbarung auch rückwirkend gilt, ist gemäss dem Urteil zulässig. Ob der Staatsvertrag allenfalls dem fakultativen Referendum zu unterstellen gewesen wäre, spielt laut Gericht keine Rolle und ändert nichts an seiner Verbindlichkeit.

Die Schweiz hatte sich im letzten August gegenüber den USA verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten. Die Vereinbarung wurde getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.

Das Bundesverwaltungsgericht kam dann allerdings im vergangenen Januar zum Schluss, dass auf Basis des Vergleichs bei blosser Steuerhinterziehung keine Amtshilfe möglich sei. Der Bundesrat schloss deshalb ein ergänzendes Protokoll, das zusammen mit dem urspünglichen Vergleich vom Parlament genehmigt wurde.

swissinfo.ch und Agenturen

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