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Hilfe für Kinderbetreuung auch nach 2011

Der Bund soll die Schaffung von Plätzen in Kinderkrippen und Tagesschulen über 2011 hinaus finanziell unterstützen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion überwiesen.

Das 2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet.

Seit Beginn des Impulsprogramms wurden rund 24’000 neue Plätze geschaffen. Bis zum Ende des Programms wird bei einem Aufwand von rund 200 Mio. Franken Bundesgeldern mit insgesamt 33’000 neuen Plätzen gerechnet.

Dennoch könne das Angebot an Betreuungsplätzen die Nachfrage nach wie vor nicht decken, sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Gallade.

Bekämpft wurde die Motion von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Angesichts der finanziellen Lage dürfe nicht ohne weitere Evaluation mehr Geld gesprochen werden, kritisierte Lieni Füglistaller aus dem Kanton Aargau.

Bundesrat Couchepin betonte hingegen, das Bedürfnis nach Plätzen in der familienexternen Kinderbetreuung sei noch nicht gedeckt. Dies sei jedoch wichtig für eine bessere Abstimmung von Berufs- und Familienleben.

Stimmt der Ständerat dem Geschäft ebenfalls zu, muss der Bundesrat eine Verlängerung des Gesetzes über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung ausarbeiten.

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