Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Hooligans sollen kein leichtes Spiel haben

Hooligans sollen künftig härter angepackt werden. Keystone

Der Bundesrat will der Polizei für die Fussball-Meisterschaft 2008 befristete, schärfere Mittel gegen Hooligans in die Hand geben.

Neben Meldeauflagen und Rayonverboten fordert die Schweizer Regierung präventive Polizeigewahrsam. Bereits beschlossen ist eine Datenbank mit Gewalttätern.

Am Mittwoch hat der Bundesrat eine weitere Gesetzesvorlage verabschiedet, welche Ausschreitungen an der Fussball-Europa-Meisterschaft (EM) in drei Jahren verhindern soll. Die EM findet 2008 in der Schweiz und im Nachbarland Österreich statt.

Die Landesregierung in Bern will notorische Gewalttäter fichieren und wenn nötig mit Rayonverbot, Meldepflicht oder Polizeigewahrsam von Sportanlässen fernhalten.

Die Massnahmen sollen vorerst nur so lange gelten, bis die EM zu Ende geht. Das teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement am Mittwoch mit.

Datenbank für alle Polizeikorps

Die Idee einer Hooligan-Datenbank stammt noch von der früheren Justizministerin Ruth Metzler. Sie hatte den Vorschlag im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda gemacht. Der Bundesrat hat im vergangenen Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage überwiesen.

Zugriff auf die nationale Datenbank, in der die Daten notorischer Hooligans gesammelt werden, sollen alle Polizeikorps haben. Mit dem beantragten Massnahmen-Katalog will der Bundesrat die bis zu Tausend Hooligans im Zaum halten, die in der Schweiz gezielt Ausschreitungen provozieren oder gelegentlich an Schlägereien teilnehmen.

Rayonverbot und Ausreisebeschränkungen

Ergänzend dazu beschloss der Bundesrat jetzt eine Reihe von konkreten Massnahmen, um Randalierer einzuschränken.

Die Polizei soll gegen sie Rayonverbote oder Ausreise-Beschränkungen verhängen können oder sie dazu verpflichten, sich zu bestimmten Zeiten bei den Behörden zu melden.

Als letztes Mittel sieht der Bundesrat vor, Hooligans während maximal 24 Stunden in Polizeigewahrsam zu nehmen, um sie so an einem Stadionbesuch zu hindern. Dazu darf die Polizei aber nur greifen, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass sich der Betroffene an Ausschreitungen beteiligen will.

Die beantragten Massnahmen sollen nur nacheinander angewendet werden: Die jeweils strengere Massnahme kommt nur dann zum Einsatz, wenn die mildere nicht erfolgreich war.

Befristung bis nach dem EM

Ganz wohl ist es dem Bundesrat bei seinen Beschlüssen aber nicht. Deshalb hat er sie zunächst bis Ende 2008 befristet. Denn Experten haben in jüngster Zeit Zweifel angemeldet, ob Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam in Bundeskompetenz fallen oder ob dafür nicht vielmehr die Kantone zuständig wären.

Verzichtet hat der Bundesrat auch darauf, die Verschärfungen auch auf Anlässe nicht-sportlicher Natur auszudehnen, wie dies nach dem diesjährigen rechtsextremen Störmanöver an der 1.-August-Feier auf dem Rütli vereinzelt gefordert wurde.

swissinfo und Agenturen

Der Bundesrat schlägt mehrere Massnahmen gegen Hooligans vor, die Ausschreitungen an der Fussball-EM 2008 verhindern sollen:

Nationale Datenbank von notorischen Gewalttätern an Sportsanlässen.

Rayonverbot während der Dauer von Sportanlässen.

Ausreiseverbot aus der Schweiz für Personen mit Stadionverbot in der Schweiz.

Meldepflicht bei der Polizei.

Präventive Verwahrung von bis zu 24 Stunden.

Alle Massnahmen sind bis nach der EM befristet.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft