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IKRK besucht zum ersten Mal Saddam Hussein

Seit seiner Festnahme am 13. Dezember 2003 drängte das IKRK darauf, Saddam Hussein besuchen zu können. Keystone

Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz haben zum ersten Mal den entmachteten irakischen Präsidenten Saddam Hussein besucht, der seit rund zwei Monaten in Haft sitzt.

Ziel der IKRK-Visite war es, sich ein Bild über den Gesundheitszustand und die Haftbedingungen des Ex-Machthabers zu machen.

Nach den Genfer Konventionen über die Behandlung von Kriegsgefangenen hat das IKRK das Recht, alle Personen, die im Zuge eines bewaffneten Konflikts gefangen genommen wurden, zu besuchen; seien es Kriegsgefangene, Verwundete oder Zivilpersonen.

Zwei IKRK-Vertreter, darunter ein Arzt, besuchten Saddam Hussein am Samstag. Die IKRK-Vertreter seien “lang genug geblieben, um eine körperliche und psychische Untersuchung vorzunehmen”, sagte die IKRK-Sprecherin Nada Dumani. Saddam konnte der IKRK-Delegation eine Botschaft an seine Familie mitgegeben, die nun weitergeleitet wird, wie Dumani erklärte.

Keine Informationen

Zum Aufenthaltsort von Saddam Hussein machte die Sprecherin keine Angaben. Auch über den Gesundheitszustand Saddams äusserte sie sich unter Verweis auf die Regeln der Organisation und des internationalen Völkerrechts nicht.

Die Erkenntnisse der Mitarbeiter würden den USA vorgelegt. Die Sprecherin kündigte an, dass das IKRK weitere Besuche plant.

Neben Saddam Hussein konnte die internationale Organisation bisher die meisten der anderen 43 hochrangigen Iraker besuchen, die von den US-geführten Truppen bisher festgenommen wurden.

Langes Warten …

Erst vor rund einer Woche hatten US-Behörden dem IKRK die Erlaubnis für einen Besuch des inhaftierten Ex-Präsidenten erteilt.

Seit der Gefangennahme von Saddam Hussein am 13. Dezember 2003 hatte die humanitäre Organisation mehrfach um Zutritt zu dem ehemaligen irakischen Machthaber gebeten. Dieser war seit seiner Entmachtung letzten April durch die US-geführten Invasionstruppen auf der Flucht gewesen, als er im Dezember in der Nähe seiner Heimatstadt Tikrit festgenommen werden konnte.

Im Januar hatten die USA Sdaam Husseins Status als Kriegsgefangener gemäss der Genfer Konvention bestätigt. Die 3. Genfer Konvention von 1949 verbietet Vergeltungsmassnahmen, Folter oder wissenschaftliche Versuche an Gefangenen.

Insgesamt hält die US-geführte Koalition in Irak rund 6700 Menschen gefangen.

… und die Gefangenen von Guantanamo Bay

Dazu kommen rund 650 Personen, die auf der US-Basis Guantanomo Bay (Kuba) festgehalten werden, wo die USA seit Januar 2002 ein Gefangenenlager betreiben. Dort halten sie Personen fest, denen sie Terrorismus vorwerfen.

Das IKRK kan zwar diese Gefangenen regelmässig besuchen, kritisiert aber, dass der individuelle rechtliche Status der Gefangenen nach wie vor ungeklärt sei. Auch der jüngste Besuch von IKRK-Präsident Jakob Kellenberger im Januar in den USA brachte keine konkrete Einigung in der Frage.

Bei seinen Gesprächen in Washington hatte Kellenberger kritisiert, dass sich die Gefangenen teils seit zwei Jahren in offenbar unbegrenzter Gefangenschaft befänden. Das IKRK sei besorgt über gewisse Aspekte der Haftbedingungen und der Behandlung der Gefangenen.

swissinfo und Agenturen

Nach den Genfer Konvention müssen Kriegsgefangene mit “Menschlichkeit” behandelt werden.

Vergeltungsmassnahmen und Folter sind verboten. Kriegsgefangene dürfen nicht zu Aussagen gezwungen werden.

Sie müssen vor “Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigung und der öffentlichen Neugier” geschützt werden.

Die Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) fusst auf den Genfer Konventionen von 1949 und den späteren Zusatz-Protokollen.

Das humanitäre Völkerrecht legt Regeln fest für den Umgang mit Kriegsgefangenen oder Internierten. Auch die Verantwortung von Besatzungsmächten gegenüber der Zivilbevölkerung ist in den Genfer Konventionen geregelt.

Zentrale Werte des IKRK, dessen Hauptsitz sich in Genf befindet, sind Neutralität und Unabhängigkeit, was der Organisation über Jahre hinweg den “Einsatz auf dem Schlachtfeld” ermöglicht hatte.

Die Schweiz ist Depositärstaat der Genfer Konventionen und auch daher der humanitären Tradition verpflichtet.

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