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Immobilienhändler Krüger zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat den gescheiterten Immobilienhändler Peter Krüger zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Es sprach ihn schuldig des betrügerischen Konkurses und der ungetreuen Geschäftsführung.

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat den gescheiterten Immobilienhändler Peter Krüger am Freitag (28.04.) zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Es sprach ihn schuldig des betrügerischen Konkurses und der ungetreuen Geschäftsführung.

Krüger wurde nach der Urteilseröffnung im Gerichtssaal verhaftet und ins Regionalgefängnis überführt. Nach Ansicht des Gerichts bestand die Gefahr, dass sich das Ehepaar Krüger sonst mit dem auf die Gattin überschriebenen Vermögen nach Übersee absetzte.

Die Untersuchungshaft von 232 Tagen wird Krüger angerechnet. Der angeblich mittellose Verurteilte hat 2000 Franken Busse, 55’000 Franken an die Prozesskosten der Privatklägerin sowie 494’000 Franken (sechs Zehntel) an die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der beschlagnahmte Ferrari Testarossa, der im Prozess eine wichtige Rolle spielte, wird an Krügers Ehefrau Barbara herausgegeben.

swissinfo und Agenturen

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