Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Implenia/Gericht: Pro Fachmarkt braucht es unter Umständen eine Baubewilligung

Bern (awp/sda) – Wenn ein Generalunternehmer ein Fachmarktgebäude erstellen will, braucht er unter Umständen für jeden Mieter eine Baubewilligung. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern im Fall der Implenia AG entschieden, die auf dem Muriger Gümligenfeld den Bau eines Fachmarktzentrums plant.
Das Verwaltungsgericht hält in einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Urteil fest, angesichts der Bedeutung des Nutzungsmixes für die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens sei es “unabdingbar”, dass die vorgesehenen Nutzungen samt Nutzflächen und die aus dem Nutzungsmix resultierenden Autofahrten Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens seien.
Eine Baubewilligung habe auch die Funktion, präventiv zu verhindern, dass ein baupolizei- bzw. umweltrechtswidriger Zustand überhaupt erst eintrete.
Deshalb sei die 2009 von den Muriger Behörden ausgesprochene Gesamtbaubewilligung unter Gewährung eines Fahrtenkredits von maximal 2500 Zu- und Wegfahrten nur eine Teilbewilligung.
Die Sektion Bern des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) und ein Muriger Quartierverein, die die Medien auf den Entscheid aufmerksam machten, reagierten in einer Mitteilung erfreut. Es handle sich um einen “verfahrensrechtlich interessanten Entscheid”. Sie seien froh, dass die Frage des zulässigen Verkehrspotenzials “derart klar beantwortet wurde.”
mk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft