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In Schweiz nicht mehr IV-Bezüger als anderswo

Der Anteil der IV-Bezüger an der erwerbsmässigen Bevölkerung in der Schweiz liegt im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern im Durchschnitt. Hoch ist jedoch in der Schweiz der Anteil neuer Renten wegen psychischer Erkrankungen.

Bei einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wurde die Entwicklung in der Schweiz zwischen 1990 und 2007 mit jener in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Grossbritannien, Norwegen und Schweden verglichen. In der Schweiz stieg der Anteil von IV-Rentnern in diesem Zeitraum kontinuierlich an. Im Jahr 2007 nahm er erstmals leicht ab.

Trotz der markanten und überdurchschnittlichen Zunahme neuer IV-Renten bis 2003 liege die Schweiz im Mittelfeld, so das BSV. Seit 2003 nahmen die Renten-Zugänge um 46% ab. Diese starke Abnahme habe sich entlastend auf die Rentenbezugsquote ausgewirkt.

Bei den neu zugesprochenen Renten verzeichnete die Schweiz den höchsten Anteil psychischer Erkrankungen. In den andern Ländern nehmen die psychischen Erkrankungen allerdings teilweise stärker zu. Sie nähern sich somit dem schweizerischen Wert allmählich an.

Die Schweiz hat mit der 5. IV-Revision auf die Entwicklung reagiert: Im Zentrum der Revision, die 2008 in Kraft trat, stand die Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Problemen und die Frühintervention. Die Massnahmen seien eine adäquate Antwort, hält das BSV fest.

Die Studie zeigt auch, dass Rentenbezüger in der Schweiz nicht zwischen Invaliden- und Arbeitslosenversicherung hin- und hergeschoben werden. Anders als in den meisten Vergleichsländern bewegen sich laut BSV die Bezugsquoten in beiden Versicherungen parallel.

swissinfo.ch und Agenturen

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