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Mit neuem Urnengang aus dem Dilemma?

Die Schweiz sei mit der "Masseneinwanderungs-Initiative" in eine Sackgasse geraten, behaupten diese Aktivisten vor dem Parlamentsgebäude, dem Bundeshaus in Bern. Jetzt müsse sie vom Volk wieder hinaus manövriert werden. Keystone

Vier Monate vor Ablauf des dreijährigen Ultimatums für die Umsetzung der Initiative "gegen Masseneinwanderung" sind die Widersprüche zwischen dem neuen Verfassungsartikel und dem Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU nicht beseitigt. Nun fordern immer mehr Parlamentarier, dass sich die Schweiz mit einer weiteren Volksabstimmung aus dem Dilemma befreit.

Die Schweiz solle die Zuwanderung mit Kontingenten und Höchstzahlen selber steuern, und zwar im gesamtwirtschaftlichen Interesse, steht im Verfassungsartikel 121a, den das Stimmvolk am 9. Februar 2014 angenommen hatte. Weil der Artikel im Widerspruch zum Personenfreizügigkeits-Abkommen (FZA) steht, forderten die Initianten die Schweizer Regierung auf, das FZA mit der EU neu zu verhandeln. Das ist bisher nicht gelungen, und nichts deutet daraufhin, dass die EU der Schweiz entgegenkommen möchte.

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Wollte die Initiative die Masseneinwanderung gar nicht stoppen?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht “Masslosigkeit schadet! Masseneinwanderung stoppen!” Mit diesem Slogan Externer Linklancierte die Schweizerische Volkspartei (SVP) ihr Volksbegehren, das am 9. Februar 2014 knapp angenommen wurde. Seither wird in der Schweiz darüber debattiert, wie die Initiative mit ihren echten oder vermeintlichen Widersprüchen und Zielkonflikten umgesetzt werden soll. Der neue VerfassungsartikelExterner Link ist nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen, das die Schweiz…

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Eine Verletzung dieses Abkommens hätte – wegen der sogenannten Guillotine-KlauselExterner Link – die Kündigung eines Teils der bilateralen Verträge mit der EU zur Folge. Das wäre für das Export-Land Schweiz, das zwei von drei Franken im Ausland verdient, eine schwere Hypothek.

EU mit Traktoren gefügig machen?

Die Schweizer Regierung sollte in den Verhandlungen halt Klartext reden, anstatt sich der EU zu unterwerfen, kritisieren Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Peter Föhn ist einer von ihnen. Der Möbelfabrikant ist Ständerat des Kantons Schwyz und Präsident der Staatspolitischen Kommission der kleinen Parlamentskammer (SPK-S), die in diesen Tagen über die Umsetzung der “Masseneinwanderungsinitiative” (MEI) berät. “Die EU würde die bilateralen Verträge nur im äussersten Notfall kündigen, weil die Schweiz zu starke Trümpfe in den Händen hat.” Als Beispiel nennt er das LandverkehrsabkommenExterner Link, das die Zusammenarbeit insbesondere im alpenquerenden Verkehrsbereich regelt. Auf die Aufrechterhaltung dieses Abkommens seien nicht nur die Nachbarländer der Schweiz angewiesen. “Wenn man die Nord-Südachse mit zwanzig Traktoren blockieren würde, bekäme die EU grosse wirtschaftliche Probleme”, sagt Föhn.

Für Kurt Fluri, Nationalrat der freisinnigen Partei (FDP) und Solothurner Stadtpräsident, ist diese Einschätzung realitätsfremd. “Dann würde die EU mit einer Kündigung des KonformitätsabkommensExterner Link und des BeschaffungsabkommensExterner Link reagieren und die Guillotine-Klausel auslösen. Dies wiederum hätte zur Folge, dass kein Unternehmen der Schweiz in der EU offerieren könnte. Jedes Exportunternehmen müsste seine Produkte in jedem einzelnen EU-Land zertifizieren lassen, bevor es exportieren könnte. Das wäre ein zusätzliches Argument, die Produktion in die EU zu verlagern”, relativiert Fluri die Verhandlungsstärke der Schweiz.

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“Wir haben von zahlreichen Branchenverbänden ein Schreiben erhalten, dass wir das FZA um keinen Preis tangieren sollen.” Für den freisinnigen Nationalrat bedeutet Freizügigkeit, dass “der Personenverkehr der wirtschaftlichen Entwicklung folgt. Wenn man eine autonome Steuerung mit Höchstzahlen und Kontingenten fordert, stranguliert man die Wirtschaft.”

Sanfte Zuwanderungsbremse

Fluri gilt als Architekt eines Umsetzungsvorschlags für die MEI, dem die grosse Parlamentskammer im September zugestimmt hat. “Gegen unser Modell könnte die EU gar nichts einwenden, weil es bereits in neun EU-Ländern angewendet wird.” In der Schweiz heisst das Modell “Inländervorrang light”. Es will die Stellenvermittlung arbeitsloser Inländer fördern. Tatsächlich befürchtet kaum jemand, dass es das FZA verletzen würde, aber bezweifelt wird, ob es die Zuwanderung spürbar drosseln könnte. “Wenn es konsequent angewendet würde, könnten jährlich immerhin 5000 bis 10’000 Inländer zusätzlich beschäftigt werden”, sagt Fluri gestützt auf Einschätzungen von Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Gemessen an der Netto-Zuwanderung – im Jahr vor der Abstimmung zur MEI betrug diese 80’000 Personen – würde damit die “Masseneinwanderung” allerdings nicht gestoppt, wie es die Initianten damals in Aussicht stellten.

Deshalb will die kleine Kammer den “sanften Inländervorrang” verschärfen. “Der Nationalrat hat die Demokratie mit Füssen getreten” wettert SVP-Ständerat Föhn. “Das Volk hatte Ja gesagt zu einem Artikel mit klaren Aufträgen. Nicht ein einziger Auftrag ist im Entscheid der grossen Kammer umgesetzt worden.” Es brauche jetzt schärfere Bestimmungen. “Wenn ich heute die Meinungen der Standesvertreter über die Parteigrenzen hinweg höre, gehe ich davon aus, dass wir dem Verfassungsartikel wesentlich näher kommen werden.”

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Inländervorrang als Heilmittel gegen Grenzgängerdruck

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Entstehung der kantonalen Volksinitiative “Prima i nostri” (Zuerst die Unsrigen) ist eng mit der eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseinwanderung” https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis413t.htmlExterner Link verknüpft, die am 9. Februar 2014 angenommen wurde. Das Schweizer Stimmvolk hiess einen neuen Verfassungsartikel gut, der festschreibt, die Zuwanderung zu bremsen und Inländern eine Priorität auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen. Im Tessin befürworteten 68…

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Auch Ratskollege Hans Stöckli von der Sozialdemokratischen Partei (SP) möchte dem Modell “noch einige Zähne” geben. “Jetzt muss man dafür sorgen, dass in erster Linie jene Leute Arbeit bekommen, die in der Schweiz zur Verfügung stehen, sagt Hans Stöckli, der ebenfalls Mitglied der SPK-S ist, mit Blick auf eine Abstimmung im Kanton Tessin. Dort hat das Volk Ende September einer Initiative zugestimmt, die den Arbeitskräften im Kanton gegenüber Grenzgängern einen Vorrang verschaffen will. 

“Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man die Meldepflicht der Arbeitgeber für offene Stellen strenger formuliert. Allenfalls könnten die Unternehmen dazu verpflichtet werden, stellenlose Inländer, deren Qualifikationsprofile passen, zu Vorstellungsgesprächen zu empfangen”, sagt Stöckli. Konkreter will sich der Berner Standesvertreter nicht äussern, weil ihm bewusst ist, dass ein “Inländervorrang heavy” eine Verletzung des FZA bedeuten könnte. Der freisinnige Ratskollege Fluri sagt es deutlicher: “Wenn man das FZA nicht verletzen will, kommt nur eine milde Umsetzung in Frage.”

Bilaterale oder Zuwanderungsstopp?

Einen Ausweg aus dem Dilemma sehen Stöckli und Fluri in einer weiteren Volksabstimmung. Auch Ständerat Philipp Müller, der FDP-Migrationsexperte, ist überzeugt, dass “das Stimmvolk zu gegebener Zeit nochmals befragt werden muss”, ob es lieber an den bilateralen Verträgen festhalten oder die Zuwanderung substanziell drosseln wolle. Alle drei ermuntern deshalb die Regierung, dem Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative “Raus aus der Sackgasse” (RASA) zu unterbreiten. Die Initiative, die den Volksentscheid gegen “Masseneinwanderung” rückgängig machen will, kommt frühestens 2017 vors Volk. Wie der Gegenvorschlag aussehen müsste, ist für FDP-Nationalrat Fluri klar: Im VerfassungsartikelExterner Link zur MEI soll hinzugefügt werden, “dass die autonome Steuerung nur im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfolgen hat”.

Ob die Initianten ihre RASA-Initiative zugunsten dieses Gegenvorschlags zurückziehen würden, wollen sie erst bekannt geben, wenn das Parlament eine entsprechende Vorlage rechtsverbindlich beschlossen habe, schreibt Staatsrechtsprofessor Andreas Auer und Mitglied des Initiativkomitees auf Anfrage von swissinfo.ch. Seine Antwort lässt aber durchblicken, dass Kurt Fluris “Gegenvorschlag” eine Chance hat: “Damit ein Rückzug von RASA ins Auge gefasst werden kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erhalt der Bilateralen und Wiederherstellung der Rechtssicherheit im Sinne einer dauerhaften, klaren Lösung des Konflikts”, schreibt Auer.

Inländervorrang mehr oder weniger “light”

Die grosse Kammer will Arbeitgeber verpflichten können, offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden, aber erst, wenn bei der Zuwanderung gewisse Schwellenwerte überschritten wurden. Eine “Zuwanderungskommission” mit Vertretern der Kantone, des Bundes, der Sozialpartner und der Arbeitsämter soll entscheiden, nach welchen Kriterien diese Werte festgelegt werden. Ein Kriterium wäre dabei die Arbeitslosigkeit in bestimmten Regionen, Branchen und Berufsgruppen.

Vertreter der kleinen Kammer wollen den Inländervorrang verschärfen, etwa dadurch, dass er sofort und generell in Kraft träte. Ausserdem sollen die RAV den Unternehmen eine bestimmte Anzahl Stellensuchender zuweisen können, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssten. 

Was raten Sie? Soll die Schweiz die “Masseneinwanderung” stoppen oder die bilateralen Abkommen erhalten? 

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