Internationale Adoptionen: Letzte Differenz bereinigt
Kinder aus Dritt-Welt-Ländern sollen bei Adoptionen in die Schweiz besser vor Missbrauch und Fehl-Platzierungen geschützt werden. Der Ständerat hat am Dienstag (06.03.) in Lugano die letzte Differenz beim Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder ausgeräumt.
Mit dem Beitritt zum Haager Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, kriminellen Machenschaften wie Kinderraub und Kinderhandel einen Riegel zu schieben. Die Adoption eines Kindes aus einem Dritt-Welt-Land muss hohe ethische Voraussetzungen erfüllen.
Das Haager Übereinkommen bestimmt Mindest-Standards für das Verfahren und die Zusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaat. Die Behörden im Herkunftsstaat müssen prüfen, ob eine internationale Adoption dem Wohl des Kindes dient. Zudem müssen sie sich vergewissern, dass die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen nicht gekauft und dass die Wünsche des Kindes berücksichtigt worden sind.
Kantonale Entscheide dem Bund melden
Für die Umsetzung des Abkommens war ein Bundesgesetz nötig. Danach werden beim Bund und bei den Kantonen zentrale Behörden geschaffen oder bestimmt, die für die Durchführung von Adoptionen nach den Vorschriften des Übereinkommens zuständig sind. Wer ein Kind aus einem Vertragsstaat adoptieren will, muss bei der kantonalen Behörde ein Gesuch stellen.
Der Ständerat hat sich am Dienstag bei der letzten noch verbleibenden Differenz über die Aufsicht der ausgestellten Adoptionsbewilligungen dem Nationalrat angeschlossen. Um einen Bewilligungs-Tourismus zwischen den Kantonen zu verhindern, müssen alle Adoptionsentscheide dem Bund gemeldet werde, wie Kommissionspräsidentin Christiane Brunner (SP/GE) erklärte. Somit werde es eine indirekte Kontrolle des Bundes über die Kantone geben.
swissinfo und Agenturen

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