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Juristische Folgen nach der Mannesmann-Übernahme

Vier Jahre nach der spektakulären Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone müssen sich von Mittwoch an ehemalige Manager und Aufsichtsräte des einstigen Düsseldorfer Traditionskonzerns vor Gericht wegen angeblich überhöhter Abfindungszahlungen verantworten.

Zu den insgesamt sechs Angeklagten gehören der heutige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere Vorsitzende der IG-Metall, Klaus Zwickel. Beide saßen damals im Aufsichtsrat der Mannesmann AG und mussten die Abfindungsgelder absegnen.

Eine Chronik der Mannesmann-Übernahme und des juristischen Nachspiels:

23. Oktober 1999: Erste Gerüchte über eine Übernahme des Düsseldorfer Konzerns durch Vodafone.

14. November 1999: Vodafone-Chef Chris Gent legt ein erstes Übernahmeangebot vor und bietet für eine Mannesmann-Aktie 43,7 Vodafone-Aktien. Mannesmann lehnt ab.

19. November 1999: Vodafone erhöht sein Angebot auf 53,7 Aktien für eine Mannesmann-Aktie.

28. November 1999: Mannesmann-Aufsichtsrat lehnt erneut ab.

7. Dezember 1999: Mannesmann-Chef Klaus Esser beziffert einen möglichen Preis für die Aktie des Konzerns mit 330 Euro – deutlich über dem damaligen Börsenwert.

23. Dezember 1999: Vodafone legt Mannesmann-Aktionären offizielles Angebot vor. Laufzeit bis zum 7. Februar.

3. Februar 2000: Mannesmann und Vodafone beschließen nach Geheimverhandlungen “einvernehmliche” Fusion.

4. Februar 2000: Der Mannesmann-Aufsichtsrat stimmt zu.

18. Februar 2000: Zwickel spricht von “unanständig hohen” Zahlungen an Mannesmann-Manager. Damit gelangt erstmals die Höhe der Abfindungen an die Öffentlichkeit.

23. Februar 2000: Die beiden Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg reichen Strafanzeige gegen Esser ein wegen Verletzung des Paragrafen 87 des deutschen Aktiengesetzes, wonach die Gesamtbezüge des Vorstandes “in einem angemessenen Verhältnis” zu Aufgaben und Lage des Unternehmens stehen sollten. Binz äußert den Verdacht, dass die Zahlung “Gegenleistung” für die Aufgabe des Widerstandes gegen die Übernahme durch Vodafone war.

3. April 2000: Die Staatsanwaltschaft lehnt nach einer ersten Prüfung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ab.

20. Dezember 2000: Binz und Sorg legen bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Ablehnung der Staatsanwaltschaft ein und erweitern ihre Anzeige auf den Straftatbestand “Bestechlichkeit”.

Mitte März 2001: Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Esser und seine Mitarbeiter ein.

31. Juli 2002: Esser verklagt das Land Nordrhein-Westfalen. Er wirft der Staatsanwaltschaft grobe Pflichtverletzung vor.

17. Februar 2003: Nach zweijährigen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Führungskräfte des Mannesmann-Konzerns. Neben Esser sollen sich die vier Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums, Joachim Funk, Ackermann, Zwickel und der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg sowie der Protokollführer Dietmar Droste wegen Untreue verantworten.

30. April 2003: In einem Zivilprozess spricht das Gericht Esser wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes 10.000 Euro Schmerzensgeld zu, weist aber Schadenersatzforderungen zurück.

22. September 2003: Das Gericht lässt die Anklage gegen Ackermann, Zwickel und Ladberg in vollem Umfang zu. Esser muss sich nur wegen Beihilfe zur Untreue verantworten. Die Anklagen gegen Funk und Droste werden auch eingeschränkt zugelassen.

24. Oktober 2003: Das Landgericht setzt den Prozessbeginn für 21. Januar 2004 fest – voraussichtliche Verhandlungsdauer knapp sechs Monate.

swissinfo und Agenturen

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