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Kampf gegen Doping

Die Internationale Anti-Doping-Agentur (WADA) hat ihren Sitz in Lausanne. Keystone

Der Bundesrat hat Mindest-Anforderungen für Dopingkontrollen erlassen: Die Kontrollorgane sollen unabhängig sein und die Dopingtests unangekündigt erfolgen.

“Das Organ, welches die Dopingkontrollen durchführt, muss von den einzelnen Sportverbänden unabhängig sein”, schreibt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch in einer Mitteilung.

Als Aufsichtskommission bezeichnet der Bundesrat die Eidgenössische Sportkommission (ESK). Kontrollorgan wird Swiss Olympic. Der Verband soll die Anzahl der Kontrollen sowie deren Aufteilung auf die einzelnen Sportarten, auf Trainings und Wettkämpfe in einem Jahres-Testplan festhalten.

Die Auswahl der Athletinnen und Athleten, welche sich einer Dopingkontrolle unterziehen müssen, soll nach Angaben des VBS von der Sportart unabhängig und weder für die betroffenen Sportler noch für ihr Umfeld vorhersehbar oder berechenbar sein.

Weiter müssen die Kontrollen gemäss der neuen Verordnung unangekündigt erfolgen, wobei die Privatsphäre zu schützen sei. Die Dopingproben seien auf verfolgbarem Weg vom Abnahmeort ins Analyselabor zu bringen, und die Transport-Bedingungen dürften die Analyse nicht beeinträchtigen.

Die Analyse selbst soll gemäss dem Bundesrats-Beschluss von einem für Doping-Analysen international akkreditierten Labor ausgeführt werden. Der Laborbericht sei vertraulich.

Ein positives Resultat soll das Dopingkontrollorgan umgehend der zuständigen Disziplinar-Instanz des Verbandes melden und bei ihr die Einleitung eines Disziplinar-Verfahrens beantragen. Ausserdem sei auch die Aufsichtskommission zu informieren.

Die neue Dopingkontroll-Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

swissinfo und Agenturen

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