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Kann sich die Schweiz Frühpensionierungen leisten?

Viele Menschen in der Schweiz würden sich gerne früher pensionieren lassen. Keystone

Mit einer Initiative fordern Gewerkschaften in der Schweiz die Möglichkeit, ab 62 Jahren in Frühpension zu gehen - bei voller Rente. Doch das kostet. Am 30. November kann sich das Stimmvolk im In- und Ausland dazu äussern.

Das Pensionsalter in der Schweiz ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner. Immer wieder hat es Vorstösse gegeben, es entweder anzuheben oder die Möglichkeit der Frühpensionierung einzuführen.

Nun gelangt erneut eine Idee an die Schweizer Urnen: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will mit einer Volksinitiative das heute geltende AHV-Alter von 64 bei Frauen und 65 bei Männern durch einen frei wählbaren AHV-Rücktritt ab 62 ersetzen – ohne Rentenkürzung.

Konkret sollen Personen mit einem Einkommen von unter 9160 Franken pro Monat oder 119’340 Franken im Jahr bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit ab dem 62 Altersjahr die volle AHV-Rente beziehen können.

Schliesslich verlangt die Initiative, dass als maximale Obergrenze für die Pensionierung 65 Jahre für Männer und Frauen in der Verfassung festgeschrieben werden soll.

Pro und Kontra

Die Zürcher Nationalrätin Christine Goll von der Sozialdemokratischen Partei (SP) unterstützt das Anliegen an vorderster Front: “Heute ist es für kleine und mittlere Einkommen nicht möglich, ohne eine lebenslange Renteneinbusse in die Frühpension zu gehen. Das ist ungerecht und das wollen wir ändern.”

Gegen die Vorlage kämpft die Aargauer Ständerätin Christine Egerszegi von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP): “Im Grunde genommen ist es eine Rentenaltersenkung. Der Personenkreis, der weniger als 120’000 Franken verdient, ist sehr gross. Deshalb wäre das für alle diese eine ungekürzte Rente. Egal, in welchem gesundheitlichen Zustand sie sind.”

Diesem Argument widerspricht Goll vehement. Wer gesund sei, einen guten Job und faire Arbeitsbedingungen habe, arbeite gerne bis zum Rentenalter. “Aber all jene, die vor allem aus gesundheitlichen Gründen oder weil der Arbeitsmarkt eingeschränkt ist nicht mehr erwerbstätig sein können, brauchen eine soziale Lösung.”

Eine soziale Lösung sei das keineswegs, kontert Egerszegi. “Ich bin wirklich dafür, dass auch Menschen mit niedrigen Einkommen früher ins Rentenalter gehen können, wenn ihr gesundheitlicher Zustand das erfordert. Aber das können sie heute schon.”

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Kein Gehör bei Bundesrat und Parlament

Auch der Bundesrat und eine Mehrheit des Eidgenössischen Parlaments sind gegen diese Idee. Sie empfehlen die Neufassung der 11. AHV-Revision als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Diese sehe eine breitere Flexibilisierungs-Möglichkeit und eine Vorruhestands-Leistung für den unteren Mittelstand vor.

Die Forderung der Initiative laufe auf eine generelle Senkung des Rentenalters für die erwerbstätige Bevölkerung hinaus. Dies stehe im Widerspruch zur demografischen Entwicklung und der generellen Gesundheit, die eher für eine Erhöhung des Rentenalters sprächen.

Schliesslich stehe die AHV in finanziellen Schwierigkeiten. Es gehe nun darum, diese langfristig finanziell zu sichern.

Kostenfrage

Klar ist, dass eine solche Lösung nicht gratis zu haben ist: Sie würde die AHV mit Mehrkosten von jährlich 780 Millionen Franken belasten, sollte das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Bleibt dieses bei 64, würde die Mehrbelastung 1,26 Milliarden Franken betragen.

Laut den Initianten würde diese Variante bei einem Durchschnittseinkommen 6.50 Franken pro Monat entsprechen. Dies sei die kostengünstigste aller Frühpensionierungs-Lösungen.

Das Begehren stiess bei über 106’000 Stimmberechtigten auf Zustimmung und kommt damit, weil es sich bei einer Volksinitiative immer um eine Verfassungsänderung handelt, am 30. November automatisch vors Volk. Zu deren Annahme oder Ablehnung ist das Volksmehr und das Ständemehr, also eine Mehrheit der Kantone, bestimmend.

swissinfo, Christian Raaflaub

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Diese für alle Arbeitnehmenden obligatorische Versicherung ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.

Sie soll den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand gewährleisten.

Die AHV, seit 1948 in Kraft, basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen (Generationenvertrag): Die laufenden Renten werden vor allem durch die beruflich aktive Bevölkerung finanziert.

Diese Vorsorge ist obligatorisch und wird zu rund 80% von Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber finanziert. Den Rest übernehmen der Bund und die Kantone.

Seit 1999 wird zudem ein Teil der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV erhoben.

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