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Kanton Freiburg muss Kaufvertrag für Micarna-Schlachthof offenlegen

Die Gegner eines geplanten Geflügelschlachthofs von Micarna in St. Aubin FR haben in einem von mehreren Verfahren Recht erhalten. Das Freiburger Kantonsgericht entschied Anfang November, dass der Kanton den Kaufvertrag für das Grundstück offenlegen muss.

(Keystone-SDA) Einsprache gemacht hatte die Umweltorganisation Greenpeace. Sie zeigte sich laut Mitteilung vom Mittwoch zufrieden, dass mit dem Entscheid die Interessen der Öffentlichkeit und der Anwohner gewahrt würden. Nun könne man sich ein umfassenderes Bild über die möglichen Folgen des Schlachthofs machen, heisst es in der Mitteilung.

Laut Greenpeace muss die Migros der Veröffentlichung noch zustimmen. Die Umweltorganisation appelliert daher an das Unternehmen, nun für Transparenz zu sorgen.

Der Kanton verkaufte im Oktober 2023 eine Liegenschaft von rund 95’000 Quadratmetern an die Migros-Tochter Micarna. Gegen den geplanten Schlachthof formierte sich Widerstand. Greenpeace erachtet ihn als schädlich für Klima, Biodiversität und Umwelt.

Die Schlachthof-Gegner mussten allerdings Anfang November auch einen Rückschlag hinnehmen. Das Kantonsgericht hatte ihre Einsprache gegen die Ortsplanung der Gemeinde St. Aubin abgelehnt. Noch hängig ist eine Einsprache gegen die im Juli 2024 erteilte Baubewilligung für den Schlachthof.

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