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Kantone: klein, aber oho

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Die Schweiz gliedert sich in 26 Kantone. Die Gliedstaaten der Schweiz besitzen bis heute eine grosse Autonomie.

Während die Schweiz als Bundesstaat 1848 aus der Taufe gehoben wurde, kann die Mehrheit der Kantone auf eine viel längere Geschichte zurückblicken.

Als Gründungsdatum der Schweiz wird oft das Jahr 1291 genannt. Das ist weder ganz falsch, noch ist es völlig korrekt. Wahr ist: Zu Ende des 13. Jahrhunderts schlossen sich die drei Urkantone – auch bekannt als Waldstätten – Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem gegenseitigen Hilfe- und Schutzbündnis zusammen.

Damit wurde der Grundstein gelegt für jenes lockere Bündnissystem, das bis 1798 Bestand haben sollte. In diesem Staatenbund traten die Kantone, früher Orte oder Stände genannt, weitgehend als autonome Körperschaften auf.

Allmähliche Expansion

Von 1353 bis 1481 bestand die Alte Eidgenossenschaft aus acht Orten (Kantonen), nachdem sich fünf weitere Orte (Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Zug) mit den drei Urkantonen zusammengeschlossen hatten. Allmählich bildete sich so die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Heiligen Römischen Reichs heraus.

Der nächste Expansionsschritt erfolgte nach den Stanser Verträgen, mit denen Konflikte innerhalb des Staatenbundes beigelegt wurden. Die Aufnahme von Freiburg und Solothurn bildete den Anfang der Eidgenossenschaft der Dreizehn Alten Orte. Bis 1513 folgten Basel, Schaffhausen und Appenzell.

Zentralistisches Intermezzo

Dieser Staatenbund fand sein Ende 1798 mit der “helvetischen Revolution”, als nach dem Vorbild Frankreichs auf dem Boden der Alten Eidgenossenschaft eine Einheitsrepublik geschaffen wurde.

Das “Ancien Régime” wurde mit Hilfe napoleonischer Truppen, die die Schweiz besetzt hatten, entmachtet. In der Helvetischen Republik waren die Kantone bloss Verwaltungsbezirke. Erst nach dem Sturz Napoleons und dem Wiener Kongress kehrte die Schweiz mit dem “Bundesvertrag” von 1815 zum Modell des Staatenbunds zurück.

Zwischen 1803 und 1815 schlossen sich weitere 9 Kantone der Schweiz an (St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf). Ihre Selbständigkeit sollten die Kantone bis in die Gegenwart wahren.

Das lässt sich etwa daran ablesen, dass sich mehrere Westschweizer Kantone (Genf, Neuenburg, Jura) auch heute noch in erster Linie als Republik verstehen. Staatliche Souveränität indes besitzen die Kantone keine mehr seit der Gründung der Schweiz als Bundesstaat. Kantonale Gesetze und Erlasse sind dem Bundesrecht stets untergeordnet.

Grosse Kompetenzen

Von ihrem staatspolitischen Aufbau her gleichen die Kantone stark der Eidgenossenschaft. Grundlage bildet eine Verfassung, die in vielen Fällen noch aus dem 19. Jahrhundert stammt. Wie der Bundesrat verstehen sich sämtliche kantonalen Exekutiven als Kollegialbehörden; sie zählen sieben oder fünf Mitglieder.

Im Unterschied zur Landesregierung wählt in den Kantonen das Volk und nicht das Parlament die Regierung. Die kantonalen Parlamente umfassen nur eine Kammer und heissen je nach Kanton unterschiedlich: Grosser Rat, Landrat, Kantonsrat oder schlicht Parlament.

In die Kompetenz der Kantone fällt der Erlass von Verfassung und Gesetzen, in deren Rahmen sie sich regieren können. Ebenfalls in kantonale Zuständigkeit fallen die Steuerhoheit sowie die Gerichtsbarkeit.

Unveränderte Territorien

Gemäss Bundesverfassung gliedert sich die Schweiz in 26 Kantone. Davon werden sechs als Halbkantone (Ob- / Nidwalden, Baselland / Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden / -Innerrhoden) bezeichnet. Auswirkungen auf die innere Autonomie als Gliedstaat hat dieser Status aber nicht. Lediglich bei der Bestellung der Vertretung in Bern verfügt ein Halbkanton nur über einen Ständeratssitz.

Bei Volksabstimmungen, wo zur Annahme einer Vorlage auch die Mehrheit der Kantone zustimmen müssen, wird das Ergebnis eines Halbkantons nur als halbe Stimme gerechnet. Die Mehrheit der Schweizer Kantone hat ihre Wurzeln in der Alten Eidgenossenschaft. Ihre Territorien blieben über Jahrhunderte weitgehend unverändert.

Letzte Veränderungen ergaben sich 1979, als sich der Kanton Jura konstituierte und sich damit drei Bezirke von Bern lossagten. 1993 schliesslich wechselte das Laufental von Bern zum Kanton Baselland.

Flächenmässig kleinster Kanton ist Basel-Stadt mit 37, grösster ist Graubünden mit 7105 Quadratkilometern. Mit Abstand am meisten Einwohner zählt Zürich (knapp 1,3 Mio./2005), am wenigsten Appenzell-Innerrhoden (15’171/2004).

Die Gliedstaaten der Schweiz heissen Kantone. 26 gibt es, 6 sind Halbkantone-

Die meisten Kantone existierten bereits bei der Gründung des Bundesstaates 1848.

Zu Ende des 13. Jahrhunderts schlossen sich die drei Urkantone zum historischen Kern der Schweiz zusammen.

Flächenmässig grösster Kanton ist Graubünden mit 7105 km2, nur 37 km2 umfasst der kleinste Kanton Basel-Stadt.

Die Kantone geniessen grosse Autonomie und sind in ihrer Gesetzgebung weitgehend autonom.

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