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Kantone helfen in Fällen von Kindsentführung

Das Bundesamt für Justiz und die Kantone wollen in Fällen internationaler Kindsentführungen enger zusammenarbeiten. In Bern fand erstmals ein Treffen der Zentralbehörde mit den Vertretern der neu geschaffenen kantonalen Koordinationsorgane statt.

Die Zentralbehörde kann nach wie vor auch direkt mit den betroffenen kantonalen Stellen wie Polizei und Vormundschafts-Behörden verkehren und nimmt die Aufgaben internationale Koordination, Schutz der Kinder, Vermittlung und Prävention wahr. Um die Verfahren zu beschleunigen und die internationalen Übereinkommen besser umzusetzen, sind jedoch kantonale Koordinationsorgane geschaffen worden.

Erfahrung in der Zusammenarbeit

Die Schweiz arbeitet bei Kindsentführungen bislang mit 57 Staaten auf der Grundlage des Haager Übereinkommens zusammen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch (15.11.) mitteilte. Erst vergangene Woche hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Beitritt neuer Staaten zum Haager Übereinkommen angenommen. Es handelt sich dabei um Weissrussland, Costa Rica, Malta, Turkmenistan, Uruguay und Usbekistan. Der Beitritt von Brasilien, der Fidschi-Inseln und Paraguay wurde zudem unter dem Vorbehalt angenommen, dass diese Staaten eine Zentralbehörde bestimmen. Im Verhältnis zwischen der Schweiz und den neuen Vertragsstaaten tritt das Übereinkommen im Frühjahr 2001 in Kraft.

Ziel des Haager Übereinkommens über Kindsentführungen und des Europäischen Sorgerechts-Übereinkommens ist die möglichst rasche Rückführung von Kindern, die widerrechtlich in einen Vertragsstaat entführt worden sind. In der Schweiz betreffen Gesuche zur Rückgabe eines Kindes oder zum Schutz des Besuchsrechts oft mehrere kantonale Behörden, was laut BJ zu einer langen Verfahrensdauer führen kann.

swissinfo und Agenturen

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