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Keine CO2-Abgabe auf Treibstoffen

Nach der Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, keine CO2-Abgabe auf Treibstoffe einzuführen, die Gebühr auf Brennstoffe jedoch beizubehalten.

Von der CO2-Abgabe auf Brennstoof will er maximal 200 Mio. Franken jährlich zur Finanzierung von CO2-wirksamen Massnahmen im Gebäudebereich verwenden.

Die Botschaft zur der Gesetzesrevision wird nach den Sommerferien dem Parlament vorgelegt. Sie will zudem aufzeigen, wie auch ein Reduktionsziel um 30 Prozent bis 2020 erreicht werden könnte.

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, sollen für neu immatrikulierte Fahrzeuge CO2-Emissionsvorschriften festgelegt werden. Treibstoffimporteure will er verpflichten, den CO2-Ausstoss eines Teils der fossilen Treibstoffe durch Massnahmen zu kompensieren.

Mit der Änderung des CO2-Gesetzes will der Bundesrat bis 2020 den Ausstoss von Kohlendioxid gegenüber 1990 um mindestens 20% senken.

Die Revision ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative “für ein gesundes Klima”. Diese verlangt, die CO2-Emissionen bis 2020 um 30% zu reduzieren.

swissinfo und Agenturen

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