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Keine Weichenstellung in Einbürgerungspolitik

Einbürgerungsvorlagen habens schwer in der Schweiz. swissinfo.ch

In den Kantonen St. Gallen und Luzern sind am Sonntag drei Vorlagen zur Einbürgerung klar abgelehnt worden.

Die Luzerner verwarfen zwei Initiativen für einheitliche und überprüfbare Einbürgerungs-Verfahren, in St. Gallen blieb das neue Bürgerrechts-Gesetz chancenlos.

Im Kanton Luzern wird das wegen der umstrittenen Urnenentscheide in Emmen ins Gerede gekommene Einbürgerungs-Verfahren nicht vereinheitlicht.

Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 45% wurde die Initiative des Grünen Bündnisses (GB) “Für einheitliche Einbürgerungs-Verfahren” mit 24’015 zu 79’838 Stimmen verworfen. Sie forderte, dass nur noch Kommissionen oder Gemeinderäte einbürgern dürfen.

Auch besteht im Kanton Luzern weiterhin kein Rechtsanspruch auf Einbürgerungen. Die zweite Initiative der Grünen, die “überprüfbare Einbürgerungen” forderte, wurde mit 20’998 zu 73’628 Stimmen abgelehnt.

Sie hätte den Gesuchstellern einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gegeben. Bei negativen Entscheiden wäre die Verwaltungsgerichts-Beschwerde zugelassen worden.

Die Grünen reagierten mit ihren Initiativen auf verschiedene umstrittene und willkürliche Einbürgerungsentscheide, die an der Urne und an Gemeindeversammlungen gefällt wurden.

CVP, FDP und SVP lehnten die Initiativen ab. Wegen ein paar strittigen Entscheiden dürfe die Freiheit der Gemeinden, selbst die Einbürgerungsbehörde zu bestimmen, nicht beschnitten werden.

Auch sei es falsch, wenn Gerichte über Einbürgerungen befinden würden.

SVP-Referendum erfolgreich

Im Kanton St. Gallen wurde das neue Bürgerrechtsgesetz bei einer Stimmbeteiligung 32,8% mit 50’488 zu 42’822 Stimmen ebenfalls klar verworfen. Es hätte Anpassungen an das Bundesrecht und an die neue St. Galler Kantonsverfassung gebracht.

So sah es, einem Urteil des Bundesgerichts von Mitte 2003 folgend, ein Verbot von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen vor.

Neu geregelt werden sollten die Voraussetzungen für Einbürgerungen – mit Erleichterungen für Schweizerinnen und Schweizer sowie für ausländische und staatenlose Jugendliche. Für sie wären neu kommunale Einbürgerungsräte zuständig geworden.

Die übrigen Einbürgerungen wären gemäss dem Gesetz Sache der Bürgerversammlung oder des Gemeindeparlaments gewesen.

Regierung kündigt Notverordnung an

Nach dem Nein des Volks wird die Regierung die Einbürgerungen über eine Notverordnung für zwei Jahre regeln, wie Regierungsrätin Kathrin Hilber ankündigte. Es bestehe wenig Spielraum: “Die Verfassung hat uns einen klaren Auftrag gegeben.” In den nächsten zwei Jahren müsse das Volk über eine neue Vorlage abstimmen.

Hilber hatte auf ein Ja zum Bürgerrechts-Gesetz gehofft, wie sie sagte. Das Volk habe der neuen Einbürgerungspraxis mit der Kantonsverfassung bereits einmal zugestimmt. Vielleicht sei es taktisch unklug gewesen, das Verbot von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen ins Gesetz aufzunehmen.

Die SVP bekämpfte die Vorlage. Sie sprach von “Zwängerei” und nahm Bezug auf die beiden eidgenössischen Einbürgerungsvorlagen, die am 26. September vom Schweizer Volk bachab geschickt worden waren. Das neue Gesetz habe eine Zunahme der Einbürgerungen zur Folge, befürchtete die SVP.

swissinfo und Agenturen

Luzern: Einheitliche Einbürgerungs-Verfahren mit 79’838 zu 24’015 Stimmen abgelehnt, Beteiligung 44,72%.
Luzern: Überprüfbare Einbürgerungen mit 80’027 zu 23’456 Stimmen abgelehnt, Beteiligung 44,69%.
St. Gallen: Neues Bürgerrechts-Gesetz mit 50’488 zu 42’822 Stimmen abgelehnt, Beteiligung 32.8 %.

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