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Kinderzulagen: Zürich lanciert die Diskussion

Kinder kosten - höhere Kinderzulagen kämen vielen Familien gelegen. Keystone

Am 26. September stimmen Zürcherinnen und Zürcher über die Erhöhung der Kinderzulagen ab. Eine Initiative der Linken fordert, dass diese um einen Drittel erhöht werden.

Auf nationaler Ebene befasst sich das Parlament in der Wintersession mit der Frage der Kinderzulagen.

Zürcherinnen und Zürcher stimmen über eine kantonale Initiative mit dem Titel “Höhere Kinderzulagen für alle” ab.

Eingebracht wurde die Initiative von der Zürcher Sektion des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Sie verlangt einheitliche Zulagen, unabhängig vom Alter der Kinder, in der Höhe eines Viertels der monatlichen Mindestrente der AHV (Altersvorsorge).

Wird die Vorlage angenommen, werden den Familien pro Kind monatlich 270 Franken ausbezahlt.

Zur Zeit sind es 170 Franken für Kinder bis zum 12. Altersjahr und 195 für 13- bis 16-Jährige. Diese 195 Franken können für behinderte Jugendliche bis zu deren 20. Altersjahr und für Junge in der Ausbildung bis 25 ausgerichtet werden.

Verarmung gegen wirtschaftliche Realität

Die Initiative wird von linken Kreisen (insbesondere Sozialdemokraten und Grüne) unterstützt, ebenso von den christlichen Parteien, der Evangelischen Volkspartei und der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP/bürgerlich), welche sich seit jeher für die Familien einsetzen.

Auf Befürworterseite geht man davon aus, dass eine Erhöhung der Zulagen nötig ist. Denn seit zehn Jahren treiben die immer höheren Mieten und die stark steigenden Krankenkassenprämien mehr und mehr Familien in die Armut. Laut dem Initiativekomitee werden Kinder auch für Familien des Mittelstandes zu einem Luxus.

Die Initiative wird von der Wirtschaft sowie von den beiden wichtigsten bürgerlichen Parteien des Kantons bekämpft: Von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP/bürgerlich) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP/rechtsbürgerlich). Die Gegner begründen ihre Ablehnung mit wirtschaftlichen Argumenten.

Heute zahlen Zürcher Unternehmen 560 Millionen Franken pro Jahr in die Ausgleichskassen für die Kinderzulagen. Wird die Initiative angenommen, würde dieser Betrag auf über 800 Millionen steigen. Die Wirtschaftskreise sind der Ansicht, dass eine solche Erhöhung die Unternehmen, die ohnehin schon mit einer schwierigen Konjunktur zu kämpfen haben, zusätzlich belasten würde.

Zur Zeit scheinen die Argumente der Gegner auf mehr Gehör zu stossen. Die Vorlage wurde sowohl von der Zürcher Regierung wie vom Kantonsparlament (mit 97 gegen 68 Stimmen) abgelehnt. Das letzte Wort liegt jetzt beim Volk.

Ein richtiger Dschungel

Die Kinderzulagen sind der wichtigste Pfeiler der Schweizer Familienpolitik. Doch das Problem liegt darin, dass dieser Pfeiler ganz unterschiedlich aussehen kann.

Nur die Zulagen für Bauernfamilien sind im ganzen Land gleich. Sie werden in einem einzigen Gesetz geregelt: Dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Angestellte dagegen sind mit 26 verschiedenen Kantonssystemen konfrontiert. Ausserdem gibt es über 800 Familienausgleichskassen, welche die Beiträge einziehen und die Zulagen auszahlen.

Diese unterscheiden sich infolge dieser Vielfalt stark von einem Kanton zum anderen. Sie können von 150 Franken im Monat in den Kantonen Aargau und Waadt bis zu 444 Franken im Wallis (ab dem 3. Kind in Ausbildung) gehen.

Ausserdem gibt es nur in zehn Kantonen Geburtszulagen, darunter alle Westschweizer Kantone. Und auch da unterscheiden sich die Beträge stark: Sie gehen von 600 Franken im Kanton Solothurn bis zu 1500 Franken in den Kantonen Freiburg, Waadt und Wallis.

Eine nationale Herausforderung

Angesichts dieses veritablen Gesetzesdschungels erheben sich Stimmen, die eine Harmonisierung der Systeme oder wenigstens eine Angleichung zwischen den Kantonen verlangen. Die zweite Forderung stammt von Travail.suisse, der Dachorganisation der christlichen Gewerkschaften.

Ihre Volksinitiative “Für fairere Kinderzulagen” verlangt für jedes Kind eine Mindestzulage von monatlich 450 Franken. Die Leistungen sollten je zur Hälfte von Bund und Kantonen einerseits und von Arbeitgeberbeiträgen andererseits finanziert werden.

Am 18. Februar dieses Jahres lehnte der Bundesrat diese Initiative ab, denn sie hätte zusätzliche Kosten von schätzungsweise 6,7 Mrd. Franken pro Jahr zur Folge. Nach Ansicht der Regierung sind solche zusätzlichen Ausgaben aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht denkbar.

Das Parlament muss jetzt die Initiative beraten. Die grosse Kammer debattiert in der Wintersession darüber. Und sie wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Meinung der Regierung teilen.

Das heisst aber nicht, dass damit alle Möglichkeiten der Vereinheitlichung begraben sind. Im Jahr 2000 sprach sich der Bundesrat nämlich für eine nationale Regelung aus, in der gewisse Mindestnormen festgelegt und die stossendsten Lücken geschlossen werden könnten.

Der Entwurf eines Bundesgesetzes, das in diese Richtung geht, wird zur Zeit vom Parlament beraten. Er sieht eine Kinderzulage von 200 und eine Ausbildungszulage von 250 Franken vor, unabhängig davon, ob der bezugsberechtigte Elternteil Voll- oder Teilzeit arbeitet.

Die im Kanton Zürich auf die Abstimmung vom 26. September hin lancierte Diskussion ist also nur ein erster Schritt. Die Problematik der Kinderzulagen dürfte in den kommenden Monaten auch auf nationaler Ebene zu reden geben.

swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragung aus dem Französischen: Charlotte Egger)

Die Höhe der Kinderzulagen unterscheidet sich stark von einem Kanton zum anderen.
Sie liegt zwischen einem Minimalbetrag von 150 Franken und einem Maximum von 444.
Nur zehn Kantone kennen eine Geburtszulage.
Auch die Beträge sind sehr unterschiedlich: Sie gehen von 600 bis 1500 Franken.

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