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Klage in Atomschmuggel-Affäre

Wegen Aktenvernichtung im Atomschmuggel-Fall Tinner ist in Strassburg eine Klage gegen die Eidgenossenschaft eingegangen. Damit wehrt sich Tinners Anwalt gegen die Zerstörung von entlastendem Beweismaterial durch den Bundesrat.

Mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg beschwere er sich gegen die Beschneidung der Verteidigungsrechte durch die Schweizer Regierung, bestätigte Roman Bögli, der Verteidiger von Urs Tinner, einen Bericht der SonntagsZeitung.

Das Ziel bleibe die Befreiung Urs Tinners aus der Untersuchungshaft.

Der Bundesrat hatte vor einem Jahr beschlossen, Akten aus dem Verfahren gegen die mutmassliche Atomschmuggler-Familie Tinner – die Brüder Urs und Marco sowie ihren Vater Friedrich – zu vernichten.

Laut Bundesanwalt Erwin Beyeler war die Bundesanwaltschaft mit dieser Aktion nicht einverstanden. Seiner Ansicht nach hätten die Akten nicht vernichtet, sondern der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA übergeben werden müssen.

Seinen Schredder-Entscheid hatte der Bundesrat damit erklärt, dass er im Interesse der Schweiz und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen erfolgt sei. Er wollte vermeiden, dass die Unterlagen in falsche Hände fallen.

Die Bundesanwaltschaft glaubt, die Aktenvernichtung sei auf Drängen der USA erfolgt. Laut Medienberichten wollte der CIA seine Informanten aus der Tinner-Familie schützen. Diese hätten mit ihren Tipps zum Auffliegen des libyschen Atomprogramms beigetragen.

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