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Klares Nein zur Einheitskrankenkasse

Patienten können weiterhin ihre Krankenkasse auswählen. Keystone

Gemäss Hochrechnung des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse wird die Einheitskrankenkasse mit rund 72% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Volksinitiative ist zudem am Ständemehr gescheitert.

Alle bisher ausgezählten Kantone verwerfen die Vorlage sehr deutlich, einzig die Kantone Jura und Neuenburg stimmen zu.

Die Prämien in der Grundversicherung werden weiterhin nicht einkommensabhängig berechnet. Die links-grüne Volksinitiative “für eine soziale Einheitskrankenkasse” ist klar gescheitert.

Mehr als 70% der Stimmenden haben die Vorlage abgelehnt. Damit bleibt die Wahl unter mehreren Anbietern für die Grundversicherung.

Am klarsten wurde die Initiative zur Umwandlung der gegenwärtig 87 Krankenkassen in eine Einheitskasse im Kanton Appenzell-Innerhoden mit 91,7% Nein abgelehnt.

Ähnlich wuchtig verwarfen die Kantone Nidwalden mit 88,5%, Obwalden mit 87,2% und, Schwyz mit 87,2%. Mehr als vier Fünftel der Stimmenden sagten auch in Luzern, Thurgau, Glarus und Aargau Nein.

Deutlich besser schnitt die Initiative in der Westschweiz ab. Genf verwarf noch mit 54,2% Nein.

Die Initiative wurde von der Sozialdemokratischen Partei, den Grünen und weiteren Linksparteien unterstützt. Zu den Gegnern gehörten neben den bürgerlichen Parteien auch die Krankenkassen.

Befürworter: höheren Ja-Anteil erwartet

Die Präsidentin des Initiativkomitees, Therese Frösch, hätte einen höheren Ja-Stimmen-Anteil für eine Einheitskasse erwartet. Sie macht die Grosskampagne der Gegner und die Verunsicherung um die Prämien für die deutliche Ablehnung verantwortlich.

Sie habe 35% Ja-Stimmen erwartet, sagte die grüne Nationalrätin Frösch auf Anfrage. Der “Hagelregel an Propaganda” der Gegner habe aber beim Stimmvolk ungleich mehr verfangen als die Argumente des Komitees.

Interessant sei, dass in der Romandie, wo es eine breitere Diskussion gegeben habe, die Resultate besser ausgefallen seien. Leider sei auch hier die Vorlage nicht überall angenommen worden.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Versicherer erleichtert

Der Branchenverband der Krankenversicherer, santesuisse, zeigte sich über die Ablehnung erleichtert. “Natürlich atmen wir auf”, sagte Verbandssprecher Peter Marbet. “Wir sind froh, dass wir jetzt wieder vorwärts schauen können und dass diese Idee vom Tisch ist.”

Der Verband wolle nun gemeinsam mit den Initianten, den Ärzten und den Spitälern dafür sorgen, die Gesundheitskosten in den Griff zu kriegen.

Erste positive Tendenzen seien bereits vorhanden, so Marbet. Jetzt müsse man schauen, dass auch eine nachhaltige Verbesserung erzielt werde.

Laufende Reformen weiterführen

Der Fraktionschef der Christlichdemokratischen Volkspartei, Ständerat Urs Schwaller, zeigte sich erleichtert über das Nein. Das Resultat zeige, dass das Schweizer Volk keine Abenteuer wolle.

Der Bundesrat und das Parlament blieben aber auch nach der Ablehnung der Initiative gefordert. “Wir müssen aufpassen, dass wir die laufenden Reformen nicht stoppen”, so Schwaller.

Im Gegenteil müssten jetzt die Spitalfinanzierung, der Risikoausgleich, die Transparenz und die Rechnungslegung voran getrieben werden.

Eine ähnliche Vorlage, die Gesundheitsinitiative mit einkommensabhängigen Prämien, war 2003 mit 72,8% Nein-Stimmen klar in allen Kantonen verworfen worden. Doch auch damals war die Zustimmung in West- und Südschweiz höher als im deutschsprachigen Landesteil.

swissinfo

Die Volksinitiative “für eine soziale Einheitskrankenkasse” wurde im Dezember 2004 mit 111’154 gültigen Unterschriften eingereicht.

Für die Grundversicherung soll nur noch eine nationale Krankenkasse verantwortlich sein, die Prämien sollen entsprechend dem Einkommen und Vermögen der Versicherten bemessen werden.

Der Bundesrat (Landesregierung) hatte die Initiative zu Ablehnung empfohlen. In der parlamentarischen Schlussabstimmung hatte der Nationalrat mit 122 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nein gesagt, der Ständerat mit 34 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

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