Kontroverse um Hundegeld: Bundesamt weist Vorwürfe zurück
(Keystone-SDA) Bern – Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) weist den Vorwurf zurück, dass der IV-Beitrag für Blinde für die Haltung von Führhunden hinter verschlossenen Türen gekürzt worden sei. Die Anpassung sei in Absprache mit den Führhunde-Schulen geschehen.
Stark Sehbehinderte und Blinde mit Führhund erhalten von der Invalidenversicherung (IV) einen monatlichen Pauschalbeitrag für das Futter des Tieres und Tierarztkosten. Per 1. April wurde die seit 1997 gültige Pauschale von 190 auf noch 110 Franken gesenkt, wie der «SonntagsBlick» berichtete.
Davon entfallen 80 (vorher 150) Franken auf das Futter und 30 (vorher 40) Franken auf eine Tierarztpauschale. Übersteigen die Behandlungskosten den Betrag von 360 Franken pro Jahr, können die Blinden sich die Zusatzkosten von der IV erstatten lassen.
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) hatte die Senkung der Pauschale am Montag kritisiert. SZB-Geschäftsführer Matthias Bütikofer sagte, der Entscheid sei hinter verschlossenen Türen ohne Einbezug der Betroffenen gefällt worden.
Den Entscheid wertete Bütikofer als «kleinlich und willkürlich» und als «nicht nachvollziehbar». Der IV-Beitrag an die Versorgung des Führhundes decke die Kosten bei weitem nicht.
Die Senkung sei in Absprache mit den vier Führhunde-Schulen in der Schweiz erfolgt, sagte BSV-Sprecher Harald Sohns auf Anfrage zu dem Vorwurf. Andere Verbände seien nicht konsultiert worden, weil man sich auf jene Organisationen beschränkt habe, die in der Haltung von Blindenführhunden am kompetentesten seien.