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Kontroverse Zwangsmassnahmen bei Ausschaffungen

Zwangsausschaffungen: Wieviel Härte ist nötig? Keystone

Nach den Zwischenfällen bei Ausschaffungen im Juli will die Schweiz Ausschaffungsflüge nach Nigeria im Notfall wieder mit Ganzkörperfesselung durchführen. Das "neutrale" Monitoring solch umstrittener Zwangsmassnahmen soll keine Alibiübung sein.

Zwangsausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern sind politisch umstritten und sorgten schon mehrmals für negative Schlagzeilen.

So 1989, als der Palästinenser Khaled Abuzarifa auf dem Weg zum Flugzeug erstickte. Weil er sich geweigert hatte, das Flugzeug zu besteigen, hatte ihn die Polizei auf einen Rollstuhl gefesselt.

2001 starb der Nigerianer Samson Chukwu, als ihn eine Walliser Anti-Terror-Einheit für die Ausschaffung überwältigte und fesselte. Und 2010 starb der nigerianische Ausschaffungshäftling Joseph N. Chiakwa auf dem Flughafengelände Zürich. Darauf stoppte das Bundesamt für Migration (BFM) zunächst die Ausschaffungen nach Nigeria.

Nach neuen Zwischenfällen wieder auf Level-4

Am 7. Juli 2011 führte die Schweiz erstmals seit dem Todesfall im Vorjahr wieder einen Sonderflug abgewiesener Asylbewerber nach Nigeria durch. Gemäss einer Abmachung mit Nigeria waren die Ausschaffungshäftlinge lediglich an Händen und Füssen gefesselt. Zwei von ihnen wehrten sich, worauf Polizisten mit Fäusten und Schlagstöcken auf sie einprügelten. Die zwei Nigerianer wurden schliesslich nicht ausgeschafft.

Nach diesen Zwischenfällen ist die Schweiz laut BFM mit Nigeria übereingekommen, dass für solche renitenten Ausschaffungshäftlinge auch härtere Massnahmen möglich sein müssten.

Die so genannte Level-4-Ausschaffung, bei der Häftlinge Schutzhelme und Spuckschutz tragen oder auch an Händen, Armen, Brust, Beinen und Füssen auf Rollstühlen gefesselt ins Flugzeug verfrachtet werden – die Methode wird von Menschenrechtsgruppen in die Nähe von Folter gebracht -, soll laut BFM nicht in jedem Fall durchgeführt werden.

Bisher habe man noch keine Level-4-Ausschaffungen von Nigerianern durchgeführt, sagt BFM-Sprecher Michael Glauser gegenüber swissinfo.ch. “Es gab andere Ausschaffungen, aber man probiert natürlich, alles zu unternehmen, damit möglichst wenig Zwang angewendet werden muss, und bisher war das auch nicht nötig.”

Härtere Massnahmen auf Druck vom Polizeiverband?

Schärfere Zwangsmittel bei Ausschaffungen hatte der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) in einem Brief an das BFM gefordert. Besorgt um die Sicherheit der Polizisten, möchte der VSPB sich wehrende Häftlinge mit Medikamenten betäuben.

Der Verband wiederholte zudem die Forderung nach Wiedereinführung von Metall-Handfesseln, die er bereits Anfang 2010 in einem Brief an die Kantonalen Polizei- und Justizdirektoren erhoben hatte. Auf das Begehren sei nicht eingegangen worden, die derzeitige Situation sei “unhaltbar”, kritisierte der VSPB in seinem jüngsten Schreiben.

In einem Antwortbrief vom 10. August, der swissinfo.ch vorliegt, bekundete BFM-Direktor Alard du Bois-Reymond “Verständnis für Ihre Anliegen zur Sicherheit der Polizeibeamten, welche die zwangsweisen Rückführungen auf Sonderflügen begleiten”. Er wies indessen darauf hin, dass “die Beurteilung der Zulässigkeit der Zwangsmittel und der Verhältnismässigkeit ihrer Anwendung in der Kompetenz der Kantone liegt”.

Auf die Frage von swissinfo.ch, ob die Wiedereinführung der Level-4-Ausschaffung eine Folge der polizeilichen Kritik sei, antwortet BFM-Sprecher Glauser: “Nein, das kann man so nicht sagen.” Es sei klar, dass man die zwei Nigerianer, die man am 7. Juli wegen der Zwischenfälle nicht habe zurückführen können, dennoch ausschaffen müsse.

“Und da stellt sich die Frage: Wie macht man das? Einerseits muss die Sicherheit der Polizei gewährleistet sein, andererseits will man aber auch diese zum Teil sehr renitenten Personen zurückführen. Für diese Ausnahmefälle muss die Möglichkeit bestehen, härtere Massnahmen anzuwenden als Level 2”, so Glauser.

SEK sieht sich nicht als “Feigenblatt” des Bundes

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) soll die umstrittenen Ausschaffungsflüge der Schweiz überwachen. Vorerst wurde der SEK für eine sechsmonatige Pilotphase bis Ende Jahr verpflichtet. Eine entsprechende Anfrage des BFM hatte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Oktober 2010 negativ beantwortet.

Die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) und Amnesty International Schweiz haben schon seit Jahren solche Flugbegleiter gefordert.

Bisher habe man noch keine Ausschaffungsflüge beobachtet, sagt SEK-Sprecher Simon Weber gegenüber swissinfo.ch. “Wir sind am Aufbau des Fachgremiums und der Rekrutierung und Ausbildung der Beobachter. Mit den ersten Beobachtungen geht es erst im Herbst los.” Bei den Beobachtern handle es sich um “Persönlichkeiten, darunter Rechtsprofessoren, ehemalige Regierungsräte, Leute, die wissen, um was es geht”.

Auf Verlangen des Bundes müssen die Begleiter über ihre Monitoring-Einsätze Stillschweigen bewahren. Sind dem SEK damit nicht die Hände gebunden? “Ich glaube nicht. Denn es geht darum, dass dieses Pilotprojekt gut durchgeführt wird, und da kann man nicht nach jedem Flug eine Medienkonferenz machen. Wir müssen mit den Beobachtern, mit dem Fachgremium sorgfältig die Konsequenzen der Beobachtungen, die Empfehlungen daraus sowie deren Umsetzung erarbeiten.”

Dass gewisse Menschenrechtsgruppen die Level-4-Zwangsmassnahmen als “Beinahe-Folter” bezeichnen, kann SEK-Sprecher Weber verstehen. “Die Frage ist für uns natürlich, ob diese Vollkörperfesselungen verhältnismässig und mit den Menschenrechten vereinbar sind. Dies muss die Beobachtung der Flüge klären. Deswegen gibt es ja auch die Rückführungsrichtlinien der EU.”

Weber sieht den SEK nicht als “Feigenblatt” des Bundes für eine unmenschliche Ausschaffungspraxis. “Der SEK ist dafür bekannt, ein transparenter und kritischer Partner zu sein. Gerade unsere Unabhängigkeit und das Stillschweigeabkommen gegen aussen ermöglichen es uns, gegenüber dem BFM wenn nötig klare Worte zu sprechen”, so Weber.

EU-Kritik

Die Europäische Union hatte im November letzten Jahres kritisiert, dass die Schweiz erst ab Sommer 2011 Ausschaffungsflüge von neutralen Beobachtern begleiten lässt. Laut den Richtlinien des Schengen/Dublin-Abkommens, das die Schweiz unterzeichnet hat, wäre dies bereits ab Januar 2011 Pflicht der Mitgliedsstaaten.

Bei einer Verzögerung könnte die EU ein Vertragsverletzungs-Verfahren einleiten, hiess es in Brüssel. Von einem solchen Verfahren hat das BFM keine Kenntnis. “Wir sind ja jetzt dran und haben mit dieser Monitoring-Pilotphase begonnen”, sagt BFM-Sprecher Glauser gegenüber swissinfo.ch.

Für die Verspätung auf den EU-Zeitplan nennt Glauser Gründe: “Man muss sehen, dass es in der föderalistisch organisierten Schweiz oft schwierig ist, einen Konsens zu finden. Es gibt verschiedenste Partner, die da beteiligt sind. Es waren Verhandlungen, die ihre Zeit beanspruchten.”

In der Schweiz leben rund 25’000 Menschen als offiziell anerkannte Flüchtlinge.

23’000 sind als Flüchtlinge mit beschränkter Aufenthaltsdauer verzeichnet.

2010 haben 15’567 Personen um politisches Asyl nachgesucht, 2,7% mehr als im Jahr davor. Die meisten Anträge stellten Personen aus Nigeria, Eritrea, Sri Lanka und Serbien.

Im letzten Jahr wurden von den Behörden über 20’000 hängige Dossiers abgeschlossen, der Pendenzenberg beträgt immer noch rund 9000 Fälle.

Nur knapp ein Fünftel aller Gesuche wurde bewilligt, ein Viertel erhielt temporären Flüchtlingsstatus. Fast die Hälfte wurde abgelehnt.

Von Januar bis Mai 2011 ersuchten 8120 Personen um Asyl in der Schweiz.

Alleine im Mai wurden 2254 Gesuche eingereicht, das sind 51% mehr als im April.

Die meisten Gesuchsteller kamen von Eritreern (1645), gefolgt von Tunesiern (758).

Laut dem Justizministerium kann die Schweiz Flüchtlingen aus Libyen Schutz bieten. Wirtschafts-Flüchtlinge aus Tunesien würden jedoch zurückgeschafft.

In den letzten Monaten haben die Asylgesuche zugenommen und sind nun beinahe so hoch wie 1999 während der Konflikte auf dem Balkan und in Sri Lanka.

Laut Bund stellten 2010 knapp 2000 Nigerianer ein Asylgesuch. Über 700 wurden an EU-Staaten überstellt, weil sie dort einen ersten Asylantrag gestellt hatten.

165 kehrten freiwillig in ihre Heimat zurück, 121 zwangsweise.

Nigerianer, die sich in der Schweiz nichts zu Schulden kommen lassen und die nie in Ausschaffungshaft waren, können mit bis zu 6000 Franken des Bundes rechnen. Dies als Starthilfe zum Aufbau einer Existenz in ihrer Heimat.

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