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Kopftuchverbot für Basketballerin gilt

Bei offiziellen Basketballspielen gilt für eine 19-jährige Irakerin aus dem Kanton Luzern ein Kopftuchverbot. Das Amtsgericht Luzern-Land hat ein Gesuch der Muslimin abgewiesen.

Das Gericht räumt in seinem Urteil ein, dass das Kopftuchverbot während offiziellen Basketball-Spielen für die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragende Frau, eine Einschränkung darstelle.

Das Verbot ergebe sich jedoch aus den offiziellen Regeln des internationalen Basketball-Verbandes FIBA. Es handle sich um eine internationale Regelung für alle Spielerinnen und Spieler.

Da sich die junge Muslimin mit ihrer Unterschrift auf dem Lizenzantrag verpflichtete, diese Regeln einzuhalten, begeht der Basketball-Verband laut dem Amtsgericht keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung, wenn er verbietet, mit einem Kopftuch Basketball zu spielen. In Trainings darf die Spielerin ein Kopftuch tragen.

Unerheblich war für das Gericht, dass die junge Frau bei ihrem früheren Klub in Missachtung der Regeln immer mit einem Kopftuch gespielt und dies über längere Zeit zu keinen Beanstandungen geführt hatte.

Weiter argumentiert das Gericht, die Muslimin habe sich für ein Leben in der westlichen Gesellschaft entschieden und sich offenbar bestens integriert. Ihr dürfte deshalb zugemutet werden, das Kopftuch während offizieller Basketball-Spiele abzulegen.

Der Entscheid kann innert zehn Tagen beim Luzerner Obergericht angefochten werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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