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Welche Gurlitt-Kunstwerke kommen nach Bern?

Mit dem Gurlitt-Kunstschatz wird die Sammlung des Kunsmuseums Bern um einen wesentlichen Teil erweitert. Keystone

Das Ende des Rechtsstreits um das Erbe von Cornelius Gurlitt macht den Weg für die Lieferung der mehr als 1500 Werke an das Kunstmuseum Bern frei. Diesem hatte Gurlitt die Sammlung vermacht. Doch noch immer stehen einige Hürden im Weg.

Bis jetzt befindet sich der Fund aus zwei Wohnungen des Deutschen Cornelius Gurlitt in einer Lagerhalle in München. Er war der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der auch während der Zeit des Nationalsozialismus in diesem Beruf tätig war. Die Sammlung ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Frage ist, wie viel davon das Berner Museum sofort in Besitz nehmen kann. Die kurze Antwort: nicht alles.

Die Sammlung – Otto Dix, Claude Monet, Paul Cézanne, Ernst Ludwig Kirchner, Pablo Picasso, Wassily Kandinsky – liest sich wie ein “Who is Who” des Modernismus. Trotzdem ist die Bandbreite aber etwas grösser: Zur Sammlung gehören auch alte holländische Meister, ein Werk von Albrecht Dürer und japanische Holzstiche.

Untersuchen und an Erben zurückgeben

Gemäss den Bedingungen des Abkommens, welches das Kunstmuseum mit der deutschen Regierung unterzeichnet hat, wird ein deutsches Forscherteam weiterhin der Herkunft der Sammlung nachgehen. Kunstwerke, die Raubkunst sind oder bei denen eine “hohe Wahrscheinlichkeit” dazu besteht, können nicht in die Schweiz geholt werden. Jene Werke, die als von den Nazis geraubt identifiziert wurden, werden den Erben der jüdischen Sammler zurückgegeben.

Das ist bereits mit zwei Werken der Sammlung geschehen: Max Liebermanns “Zwei Reiter am Strand” wurde an David Toren übergeben, den Erben von David Friedmann, dem das Gemälde gestohlen worden war; die “Sitzende Frau” von Matisse wurde den Erben des Pariser Kunsthändlers Paul Rosenberg zurückgegeben.

Drei weitere Werke werden ebenfalls an Erben übergeben: die Zeichnung eines musizierenden Paars von Carl Spitzweg, Pissarros Blick auf die Seine und Adolph von Menzels Zeichnung des Innenraums einer gotischen Kirche.

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Gerichtsentscheid: Bern kann Gurlitt-Erbe antreten

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Mit dem Urteil ist der Weg frei für eine Überstellung der mehr als 1500 Werke nach Bern. Gurlitt hatte im Mai 2014 das Kunstmuseum in seinem Testament überraschend als Alleinerbe eingesetzt. Ein Teil der mutmasslich millionenschweren Sammlung ist mit Raubkunstverdacht belegt. Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angezweifelt und Klage eingereicht. In erster und…

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Bei 680 Werken kann laut den deutschen Forschern nicht ausgeschlossen werden, dass sie Nazi-Raubgüter sind. Von diesen schlagen sie vor, 189 sofort einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.

Darunter befinden sich Gemälde von Pierre-Auguste Renoir und Gustave Courbet, Zeichnungen von Cézanne, Eugène Delacroix, Liebermann, Jean-Baptiste-Camille Corot, Georges Seurat und Giovanni Battista Tiepolo, Radierungen von Rembrandt und Pablo Picasso, Lithografien von Edvard Munch und Marc Chagall sowie Skulpturen von Auguste Rodin und Edgar Degas. Das Kunstmuseum Bern wird also etwas länger warten müssen, bis es diese Kunstschätze beanspruchen darf.

Andere Transfers

Das Berner Museum kann allerdings 231 Werke in Besitz nehmen, die von den Nazis als “entartete Kunst” aus deutschen Museen konfisziert worden waren. Diese gelten als über jeglichen Raubkunst-Verdacht erhaben, und die entsprechenden Museen haben keinen rechtlichen Anspruch darauf. Das Kunstmuseum hat versprochen, sich gegenüber deutschen Museen “besonders grosszügig in der Leihgaben-Politik” dieser Kunstwerke zu zeigen.

Zu den Werken ohne Verdachtsmomente, die nach Bern geholt werden können, gehören Arbeiten auf Papier von Dix, George Grosz, Beckmann, Oskar Kokoschka, Emil Nolde, Karl Schmidt-Rottluff, Otto Müller, Erich Heckel, August Macke und Kandinsky. Darunter befinden sich einige lebendige Aquarelle, die ihre Ausstrahlung behalten haben, weil Cornelius Gurlitt sie in seiner Wohnung aufbewahrt hatte.

Das Museum ist neu auch Besitzerin von Werken zweier Mitglieder der Gurlitt-Familie: Gurlitts Tante Cornelia und sein Urgrossvater Louis Gurlitt waren beide Künstler. Zur Sammlung gehören 278 Werke, die entweder von den beiden hergestellt oder von anderen Künstlern der Familie gewidmet wurden und deshalb unverdächtig sind.

Provenienzforschung

Das Kunstmuseum Bern will nun bei der Provenienzforschung mitarbeiten und erwartet, dass die Aufgabe Ende 2017 beendet sein wird. Das scheint ein optimistisches Ziel, wenn man bedenkt, wie viel Zeit die Nachforschungen bis jetzt bereits beanspruchten.

Das Kunstmuseum Bern erklärt, man wolle nur den Besitz von Kunstwerken antreten, “von denen klar oder hoch wahrscheinlich ist, dass sie nicht geraubt wurden”. Doch es ist möglich, dass die Forscher in vielen Fällen in einer Sackgasse stecken bleiben. Besonders in Fällen von Drucken, die nicht einmalig sind, ist es fast unmöglich, die Originalbesitzer mit einem gewissen Grad an Gewissheit ausfindig zu machen.

In solchen nicht eindeutigen Fällen kann das Museum entscheiden, ob man das Kunstwerk will oder nicht. Das Museum hat versprochen, “diese Entscheide sorgfältig und mit Respekt vor den historischen Umständen zu fällen”.

Und dann gibt es noch ein paar Werke, die das Kunstmuseum vielleicht gar nicht will. 53 der insgesamt 1578 Kunstwerke wurden von der Provenienzforschung ausgeschlossen, weil sie “Massenprodukte” sind, wie etwa aus Kalendern ausgerissene Seiten. Und ein ursprünglich als von Chagall identifiziertes Werk wurde in der Zwischenzeit als Fälschung entlarvt.

(Übertragen aus dem Englischen: Christian Raaflaub)

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