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Gerichtsentscheid: Bern kann Gurlitt-Erbe antreten

Das Oberlandesgericht in München hat das Testament des 2014 verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt für gültig erklärt. Damit gilt das Kunstmuseum Bern als rechtmässiger Alleinerbe einer ebenso illustren wie umstrittenen Kunstsammlung.

Mit dem Urteil ist der Weg frei für eine Überstellung der mehr als 1500 Werke nach Bern. Gurlitt hatte im Mai 2014 das Kunstmuseum in seinem Testament überraschend als Alleinerbe eingesetzt. Ein Teil der mutmasslich millionenschweren Sammlung ist mit Raubkunstverdacht belegt.

Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angezweifelt und Klage eingereicht. In erster und nun in letzter Instanz ist sie damit vor Gericht abgeblitzt, wie aus einem Entscheid des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag hervorgeht.

Erleichterung in Bern

Mit Freude und Erleichterung reagierte das Kunstmuseum Bern auf das Gurlitt-Urteil. Das Haus kann nun die nächsten Schritte planen, darunter parallele Ausstellungen in Bern und Bonn.

“Für uns ist es wichtig, dass wir die Ausstellungen nun machen können und die Werke der Öffentlichkeit gezeigt werden”, machte Marcel Brülhart vom Kunstmuseum Bern deutlich. Der Rechtsanwalt leitete bereits die Verhandlungen mit den deutschen Stellen über den Umgang mit der Sammlung Gurlitt.

Ausserdem dürfte die eigene Forschungsstelle in Bern bald ihre Arbeit aufnehmen. Doch auch nach dem Entscheid vom Donnerstag bleiben offene Fragen. So gibt es im Konvolut Bilder, deren Herkunft bislang nicht genau geklärt werden konnte. Darunter befinden sich laut Brülhart “einzelne Gemälde von herausragender kunsthistorischer Bedeutung”, beispielsweise ein Werk von Paul Cézanne.

(Quelle: SDA, Bilder: AFP/Staatsanwaltschaft Augsburg)

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