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KVG-Revision geht der CVP zu wenig weit

CVP-Präsident Philippe Stähelin und Nationalrätin Doris Leuthard. Keystone

Im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) brauche es einschneidende Reformen, um die Kostenexplosion aufzuhalten, findet die CVP.

CVP-Präsident Philipp Stähelin betonte am Montag vor den Medien, die zweite KVG-Revision, welche die Kleine Kammer in der kommenden Wintersession zu Ende beraten wird, gehe in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Nötig seien volle Kostentransparenz, mehr Wettbewerb und eine Redimensionierung des Leistungskatalogs.

Insbesondere bei der Spitalfinanzierung sei der geplante Übergang zur monistischen Finanzierung zu wenig verbindlich. Der Wechsel zu lediglich einem Kostenträger, den Krankenkassen, müsse rasch umgesetzt werden. Die heutigen Subventionen der Kantone würden dann an die Krankenversicherer und nicht mehr an die Leistungserbringer ausbezahlt, was zu mehr Transparenz führen soll. Dies erhöhe den Preisdruck auf die Spitäler, sagte Stähelin. Auch der Wettbewerb werde so erhöht.

Zudem müssten die Spitäler von den Kantonen gelöst und zu unabhängigen Unternehmen werden. Weiter sollen fünf Versorgungsregionen geschaffen werden: Spitzenmedizin sei zentral zu planen.

Zur Entlastung der Kassen sollen die Kantone künftig bei grossen Schadenfällen jenen Kostenanteil übernehmen, der über 100’000 Franken liegt.

Kostendämpfung erhofft sich die CVP zudem von einer erhöhten Kostentransparenz. Die Kosten aller Leistungen seien den Patienten in vollem Umfang mitzuteilen. Die Kassen müssten über die Verwendung ihrer Einnahmen Rechenschaft ablegen.

Leistungskatalog durchforsten

Eindämmen will die CVP auch die Mengenausweitung. Der Leistungskatalog sei in den letzten Jahren immer ausweitet worden, sagte der Freiburger CVP-Ständerat Anton Cottier. Der aktuelle Katalog müsse nach ökonomischen und medizinischen Kriterien überprüft werden. Die Zulassung neuer Leistungen müsse einem Fachorgan und nicht mehr dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) obliegen. Leistungen, die keinen direkten therapeutischen Nutzen hätten oder nur geringfügige Gesundheitsprobleme beträfen, dürften nicht mehr zugelassen werden.

Mit einer elektronischen Patientenkarte sollen zudem Mehrfachabklärungen verhindert werden.

Schluss mit Arztzeugnis

Arbeitnehmer sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, bei Krankheit nach drei Tagen ein Arztzeugnis zu besorgen. Falls der Arbeitgeber dies wünsche, müsse er den Arztbesuch bezahlen, sagte die Aargauer Nationalrätin Doris Leuthard.

Noch mehr Nachahmer-Produkte

Ins Visier nimmt die CVP auch die Medikamentenkosten. Nur gerade für zwölf Prozent der Medikamente gebe es Generika, sagte Leuthard. Das BSV müsse Anreize zur Vergrösserung dieses Marktes schaffen. Zudem sollen die Kassen mit einem Bonus-/Malussystem die Versicherten zum Gebrauch von Generika anhalten. Neue und damit meist teurere Medikamente dürften die Kassen nur noch bezahlen, wenn sie dem Patienten tatsächlich einen Nutzen brächten.

swissinfo und Agenturen

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