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Landesmuseum: schlanker und selbständiger

Das Schweizerische Landesmuseum in Zürich. Keystone

Die Landesmuseums-Gruppe wird verkleinert und erhält mehr Autonomie. Dies hat die Landesregierung in einem neuen Museumsgesetz festgelegt, das sie am Freitag verabschiedet hat.

Damit erhält die Schweiz erstmals eine nationale Museumspolitik. Unter das Dach des neuen Nationalmuseums kommen nur noch Museen mit klar historischer und kultureller Bedeutung.

Die 15 bundeseigenen Museen und zahlreichen Sammlungen sollen auf gemeinsame Ziele verpflichtet werden.

Zu ihrem Auftrag gehört es laut dem Gesetz, “den Zugang des Publikums zur Kultur zu ermöglichen”.

Eine besondere Stellung nimmt dabei die Musée Suisse Gruppe ein, deren acht Häuser heute zusammen mit dem Sammlungszentrum Affoltern am Albis allesamt Teil der zentralen Bundesverwaltung sind.

Sie soll stark gestrafft und als öffentlich-rechtliche Anstalt zum Schweizerischen Nationalmuseum (SNM) werden.

Zum SNM gehören werden das Landesmuseum in Zürich (mit dem Sammlungszentrum) sowie die Zweigstellen Schloss Prangins und Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz – das heisst jene Häuser, die klar als “kulturhistorische Museen” gelten.

Diese Institutionen sollen die Landesgeschichte darstellen, sich mit der Identität der Schweiz auseinandersetzen und anderen Museen als Kompetenzzentrum dienen.

Personal bleibt Bundespersonal

Indem das Schweizerische Nationalmuseum zur öffentlich-rechtlichen Anstalt wird, erhält es die auch vom Parlament geforderte Autonomie. Es kann flexibler reagieren, sein Geschäftspotenzial besser ausschöpfen und leichter mit Dritten zusammenarbeiten.

Der Bundesrat wird für jeweils vier Jahre Vorsitz und Mitglieder des sieben- bis neunköpfigen Museumsrats wählen. Entgegen dem Vorentwurf des Gesetzes wird das Personal nun doch nicht privatrechtlich, sondern gemäss Bundespersonalgesetz angestellt.

Finanziert wird das Nationalmuseum über jährliche Bundesbeiträge gemäss Kulturförderungs-Gesetz und aus selber beschafften Mitteln. Die Gründung des Nationalmuseums und die übrigen Massnahmen des Gesetzes bedeuten laut Botschaft keine Mehrausgaben für den Bund.

Ein Schloss mehr für Kanton Aargau?

Für die fünf Häuser der Museumsgruppe, die nicht ins SNM integriert werden, zeichnen sich teils neue Lösungen ab. Die Schlossdomäne Wildegg soll an den Kanton Aargau übergehen, das Zollmuseum Gandria an die Eidgenössische Zollverwaltung.

Abgesehen vom Anstellungsverhältnis nahm der Bundesrat gegenüber dem Vorentwurf nur marginale Änderungen vor. Kein Gehör hatte er beispielsweise für die Forderung der Sozialdemokratischen Partei (SP), auf die Umbenennung in “Nationalmuseum” zu verzichten.

Vergeblich war auch der Ruf nach Bestimmungen über die Finanzierung der nicht-bundeseigenen Museen.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz gibt es rund 950 Museen. 15 davon betreibt der Bund, wobei 8 zur Musée Suisse Gruppe des Schweizerischen Landesmuseums (SLM) gehören.

Der SLM-Hauptsitz ist in Zürich, der Westschweizer Ableger befindet sich im Schloss Prangins (Kanton Waadt). Zu SLM gehören ferner das Forum für Schweizer Geschichte in Schwyz, die Stiftung Bärengasse in Zürich, das Zollmuseum in Gandria (Tessin), das Schloss Wildegg, das Musikautomatenmuseum Seewen und das Zunfthaus zur Meisen in Zürich (Porzellansammlung).

Die grosse Mehrheit der Museen in der Schweiz sind kantonal, kommunal oder privat. Nur eine Minderheit davon erhält regelmässig oder punktuell Bundesgelder.

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