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Landtagsausschuss für Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Petry

Die Vorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Frauke Petry, soll ihre Immunität verlieren. (Archivbild) Keystone/DPA dpa/A3651/_INA FASSBENDER sda-ats

(Keystone-SDA) Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat am Donnerstag einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry empfohlen. Der Ausschuss entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Petry seit fast einem Jahr wegen des Verdachts des Meineids, wie die Ausschussvorsitzende Christine Clauss in Dresden mitteilte.

Eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

Der Ausschuss hatte sich sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei befasst. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsische Landesvorsitzende.

Clauss betonte, der Ausschuss habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, “ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmässigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt”.

Wohl Abstimmung im Landtag

Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen.

Bei einem Widerspruch, wovon von Seiten der AfD-Fraktion auszugehen war, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen. Petry selbst hatte sich selbst persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäussert.

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