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Leicht reduzierte Strafe für Peter Friederich

Peter Friederich im Juni 2005 im Bundes-Strafgericht in Bellinzona. Keystone Archive

Der ex-Botschafter der Schweiz in Luxemburg, Peter Friederich, ist erneut vor dem Bundes-Strafgericht in Bellinzona erschienen.

Wegen schlechtem Gesundheitszustand wurden dem wegen Geldwäscherei und anderer Delikte zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus Verurteilten 3 Monate erlassen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Ex-Botschafter Peter Friederich im zweiten Anlauf wegen Geldwäscherei und anderer Delikte zu drei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt.

Bei der Strafreduktion um drei Monate wurde auch der schlechte Gesundheitszustand des Verurteilten berücksichtigt.

Bestätigte Verurteilung

Im vergangenen März war Friederich mit einer Beschwerde vor Bundesgericht weitgehend abgeblitzt. Die Lausanner Richter bestätigten die Verurteilung wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, mehrfacher Veruntreuung sowie mehrfacher Gläubigerschädigung vollumfänglich.

Der ehemalige Botschafter der Schweiz in Luxemburg hat gemäss dem Urteil im Jahr 2001 von einer kolumbianisch-spanischen Drogenbande in mehreren Tranchen rund 2,4 Mio. Franken entgegengenommen und diese Gelder auf verschiedene Banken verschoben.

Für diese Dienste hatte er eine Provision von 134’000 Franken einkassiert, die er zur Begleichung seiner Schulden einsetzte.

Keine Urkundenfälschung

Aufgehoben hatte das Bundesgericht allerdings die Verurteilung wegen Urkundenfälschung in drei Fällen. Die von Friederich an luxemburgische Banken abgegebenen Dokumente hätten keine Urkundenqualität gehabt, argumentierte das Bundesgericht.

Der Fall wurde in der Folge zur neuen Festsetzung der Strafe an das Bundesstrafgericht zurückgewiesen. Das Strafmass dürfe nur marginal tiefer ausfallen als die dreieinhalb Jahre Zuchthaus des ersten Urteils, hielt das Bundesgericht fest.

Das Bundesstrafgericht hielt sich mit seinem jüngsten Entscheid weitgehend an die Vorgaben aus Lausanne. Es sprach Friederich in drei Fällen von Urkundenfälschung frei und reduzierte das Strafmass unter Berücksichtigung des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten auf drei Jahre und drei Monate.

Unheilbare Krankheit

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Reduktion von maximal fünf bis zehn Tagen verlangt. Der Verteidiger bat dagegen um ein gnädigeres Urteil und verwies darauf, dass beim Angeklagten eine unheilbare Krankheit diagnostiziert worden sei.

Er leidet nach eigenen Angaben an Darmkrebs und unterzieht sich einer Chemotherapie.

Zudem sei die seit der Tat verstrichene Zeit zu berücksichtigen. Ob Friederich gegen das jüngste Urteil erneut beim Bundesgericht Berufung einlegt, bleibt laut seinem Anwalt zunächst noch offen.

swissinfo und Agenturen

1971: Peter Friederich tritt in den diplomatischen Dienst des Aussen-Ministeriums ein.
1999: Ernennung zum Botschafter in Luxemburg, nachdem er die Schweiz in Vietnam und Kuba repräsentiert hatte.
Juli 2002: Der Diplomat wird in Bern unter dem Vorwurf der Geldwäscherei verhaftet.
August 2002: Nach 38 Tagen Untersuchungshaft wird Friederich aus der Haft entlassen. Er wird von allen Funktionen dispensiert und vorzeitig pensioniert.
Mai 2005: der Prozess beginnt.
6. Juni 2005: Peter Friederich wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.
4. April 2006: Das Bundes-Strafgericht verurteilt Friederich im 2. Anlauf. Das Strafmass wird wegen schlechter Gesundheit um 3 Monate verringert.

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