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Mehr Disziplin,Transparenz und Wirkung

Parlamentssitzung in Bern swissinfo.ch

Das Parlament will sich sanft disziplinieren, transparenter werden und seine Position gegenüber dem Bundesrat stärken. In diese Richtung zielt das Parlamentsgesetz, das die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) vorschlägt.

Das Geschäftsverkehrsgesetz von 1962 ist veraltet und nach über dreissig Teilrevisionen unübersichtlich geworden. Ausserdem muss es mit der neuen Bundesverfassung in Einklang gebracht werden. Das von der SPK mit 19 zu 1 Stimmen gut geheissene Parlamentsgesetz (PG) bringt neben einer klareren Systematik 155 inhaltliche Änderungen.

Höhere Hürde für Initiativen

Gegen die berüchtigte Vorstossflut kehrt die SPK mit Rücksicht auf die demokratischen Rechte nur wenig vor. Ändern will sie vorab das Verfahren bei den parlamentarischen Initiativen. Damit Leerlauf vermieden werden kann, soll diesen Vorstössen künftig auch der Zweitrat zustimmen müssen, bevor die konkrete Ausgestaltung an die Hand genommen wird.

Bei den ebenso zahlreichen wie erfolglosen Motionen verzichtet die SPK auf eine Vorberatung oder gar Kontingentierung. Sie schlägt aber vor, die von Kommissionen stammenden Motionen bei der Traktandierung konsequent zu privilegieren. Die schon fast zur Regel gewordene Umwandlung in Postulate soll nicht mehr möglich sein.

Nicht nur Kenntnisnahme

Ernst macht die SPK mit der verstärkten Mitwirkung des Parlaments in Planung und Aussenpolitik. Bei wichtigen Berichten wie jenen über die Legislaturziele und die Aussenpolitik sollen sich die Räte nicht mehr mit der Kenntnisnahme begnügen, sondern mit einfachen Bundesbeschlüssen differenzierter und verbindlicher Stellung nehmen.

Auch die in der Verfassung verbrieften Informationsrechte der Kommissionen werden umgesetzt. In der Oberaufsicht soll der Kontrolleur und nicht mehr der Kontrollierte darüber entscheiden, welche Informationen für eine wirksame Kontrolle nötig sind. Auch den einzelnen Ratsmitgliedern wird der Anspruch auf Information garantiert.

Alle Mandate offenlegen

Für Transparenz sorgt das PG bei den Interessenbindungen. Die Ratsmitglieder müssen alle ihre Verwaltungsrats- und Beratermandate angeben – und nicht mehr nur «wichtige». Im Fall Hess hat das Büro dies bereits begrüsst. Wird die Offenlegungspflicht verletzt, sind Disziplinarmassnahmen möglich (Verweis oder Ausschluss aus Kommissionen für bis zu sechs Monaten).

Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, auch ein öffentliches Register der immer zahlreicheren Lobbyisten im Parlamentsgebäude zu führen. Heute können die Abgeordneten je zwei Personen Zutritt verschaffen, die nur den Parlamentsdiensten bekannt sein müssen. Eine linke Minderheit möchte sofort handeln, eine rechtsbürgerliche bestreitet jeden Regelungsbedarf.

Bundesratswahlen wie bisher

Ingesamt ändert das PG materiell wenig am geltenden Recht. Die Mehrheit der SPK lehnt es beispielsweise ab, die Bundesräte künftig nicht mehr einzeln, sondern auf einer gemeinsamen Liste zur Bestätigungswahl antreten zu lassen. Bisher wurden 33 Minderheitsanträge zu 26 Artikeln eingereicht.

Nach Auskunft von SPK-Präsidentin Vreni Hubmann (SP/ZH) geht das Parlamentsgesetz nun zur Stellungnahme an den Bundesrat. Nach einer zweiten Kommissionslesung soll es dem Plenum in der Herbstsession vorgelegt werden. Die SPK möchte das PG spätestens zu Beginn der nächsten Legislatur Ende 2003 in Kraft sehen.

swissinfo und Agenturen

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