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Mehr Probleme mit jungen psychisch gestörten Tätern

Den Jugendanwälten des Kantons Zürich bereiten derzeit vor allem Täter mit psychischen Problemen und Gewalttäter Schwierigkeiten. An Grenzen stossen sie auch bei Jugendlichen aus anderen Kulturkreisen und jungen "Kriminaltouristen".

In diesen Bereichen habe die Anzahl Taten in den letzten Jahren zugenommen, erklärte Hansulrich Gürber, Jugendanwalt in Horgen, am Mittwoch (13.09.)in Zürich. Das Schweizerische Jugendstrafrecht und der angewandte Vollzug hätten sich aber als recht taugliches Mittel dagegen erwiesen.

Läuterung bei Bergbauern

Andere Täter würden in Erziehungsheimen platziert, wo ihnen die nötigen pädagogischen Strukturen vermittelt würden, oder zu einer längeren Arbeitsleistung bei Bergbauern verpflichtet. Hier würden sie eine andere Werteordnung kennenlernen. In anderen Fällen müssen Täter zusätzlich mit Fachleuten ihre Straftaten diskutieren.

An Grenzen stösst die Jugendstrafrechtspflege laut Gürber hingegen bei den Kindern und Jugendlichen mit gravierenden psychischen Problemen. Oft finde man für diese Delinquenten kein Heim, das sowohl einen pädagogischen als auch einen psychiatrischen Rahmen biete.

Keine Abschreckung bei Kriegsflüchtlingen

Auch bei straffälligen Jugendlichen aus anderen Kulturkreisen kommen die Jugendanwälte mit den hier geltenden erzieherischen Massstäben oft nicht weiter. Bewährt habe sich hier der Beizug von Fachleuten, die mit der entsprechenden Kultur gut vertraut sind; auch die Integration soll gefördert werden, sagte Gürber.

Bei den so genannten jugendlichen “Kriminaltouristen” allerdings lasse sich der Zustrom kaum durch das Strafrecht regulieren. “Vor allem wer aus einem Kriegsgebiet flüchtet, lässt sich von strafrechtlichen Sanktionen kaum gross beeindrucken”, erklärte der Jugendanwalt.

Der Strom von jugendlichen Kriminaltouristen habe allerdings gegenüber der Situation vor zwei Jahren abgenommen.

swissinfo und Agenturen

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