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Mehr Rechte für ausländische Ehefrauen

Was geschieht mit ausländischen Ehefrauen, denen in der Ehe Gewalt angetan wird? Keystone

Der Nationalrat will im Gegensatz zum Ständerat von Gewalt betroffenen ausländischen Ehefrauen mehr Rechte geben. Er hielt am Donnerstag an einer entsprechenden Initiative fest. Gewaltopfer sollen in Härtefällen in der Schweiz bleiben können. Justiz- und Polizeiministerin Ruth Metzler wies darauf hin, dass bereits eine Möglichkeit bestehe, bei Härtefällen eine Aufenthalts-Bewilligung zu erteilen. Angesprochene Lücken wolle die Landesregierung zudem im neuen Ausländergesetz schliessen.

Nach geltendem Recht verlieren Ehegattinnen und Ehegatten eines Schweizers oder einer Schweizerin ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie sich scheiden lassen. Bei Partnerinnen von Ausländern mit einer Niederlassung genügt bereits das Verlassen des gemeinsamen Haushalts, um das Land verlassen zu müssen.

Um diesen Missstand zu beheben, unter dem vor allem Gewaltopfer leiden, hatte der Nationalrat im Juni 1999 der von Christine Goll (SP/ZH) beantragten Neuregelung klar zugestimmt. Der Ständerat verwarf dagegen im letzten Juni das Vorhaben mit Verweis auf die laufende Gesamtrevision des Ausländergesetzes, verschärfte aber die Bekämpfung von Scheinehen.

Kritik am Stöckli

Der Ständerat erntete in der aktuellen Debatte in der Grossen Kammer heftige Kritik für seinen Entscheid. Gewaltbetroffene Frauen müssten heute bei ihrem Mann bleiben bleiben oder untertauchen, weil sie von der Ausweisung bedroht seien, sagte Anita Thanei (SP/ZH). So werde die Gewalt in der Ehe staatlich geduldet, und Menschen würden zu Sans-papiers gemacht.

Die Gesamtrevision des Ausländerrechts könne sich noch Jahre hin ziehen. Die geltende Härtefall-Regelung sei unzureichend, weil der Ermessens-Spielraum der kantonalen Fremdenpolizeien zu gross sei.

Gegen Schaffung neuer Rechtsansprüche

Es mache wenig Sinn, einzelne Teile der Revision des Ausländergesetzes vorzuziehen, unterstützte Jean-Michel Cina (CVP/VS) den Entscheid des Ständerates. Zudem müsse ein genereller Aufenthalts-Anspruch nach Auflösung der Ehe verhindert werden. Es dürften nicht immer neue Rechtsansprüche im Ausländerrecht geschaffen werden.

Auch Bundesrätin Ruth Metzler wandte sich gegen die vorgezogene Neuregelung. Es gebe bereits heute die Möglichkeit, in Härtefällen eine Aufenthalts-Bewilligung zu erteilen. Der Nationalrat hielt aber mit 108 zu 55 Stimmen an der Initiative Goll fest. Die Vorlage geht erneut an den Ständerat.

swissinfo und Agenturen

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