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Menschenrechte – auch ein Schweizer Thema

Graffiti an einer Gefängnismauer: Auch 55 Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte bleibt ihre Erfüllung für viele ein uneingelöstes Versprechen. Uni Graz/Kriegl

Am Tag der Menschenrechte rufen Pfarreien, das Schweizerische Rote Kreuz, Amnesty International und andere mehr zu Aktionen auf.

Auch in der Schweiz muss die Einhaltung der Menschenrechte immer wieder überprüft werden. Beispiel: die Verwahrungs-Initiative.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International macht mit zahlreichen Aktionen auf die Menschenrechte aufmerksam: Mit einer Mahnwache in Solothurn oder der Aktion zum Thema Kindersoldaten in Basel. Viele andere NGOs schliessen sich den Aktionen zum Tag der Menschenrechte an.

Kirche und Gewerkschaftsrechte

Die Pfarreien erinnern daran, dass auch Gewerkschaftsrechte Menschenrechte sind. An zahlreichen Orten finden Gedenkgottesdienste zum Thema statt. So zum Beispiel in Dietikon bei Zürich, wo ein ökumenischer Gottesdienst die Menschenrechte in der Arbeitswelt zum Thema hat.

Gewerkschaftsrechte seien untrennbar mit der Menschenwürde verbunden, teilen diverse kirchliche Organisationen, die katholische Sozialkommission Justitia et Pax und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund mit.

In zahlreichen Ländern würden Menschen, die für menschenwürdige Arbeit einträten, verfolgt. Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten, sei Teil der 1948 von der UNO definierten Menschenrechte.

Petitionen

Auch in der Schweiz sollte der Kündigungsschutz ausgebaut werden, damit die gewerkschaftlichen Rechte ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust wahrgenommen werden können.

Diese Forderung ist denn auch Inhalt einer Petition an die eidgenössischen Räte. Eine zweite Petition richtet sich an die kolumbianische Regierung und eine dritte an den Gouverneur einer chinesischen Provinz. Beide betreffen Gewerkschafter, die bedroht oder gefangen gehalten werden.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) will im Bahnhof Bern 13’000 Doppelkarten mit gestifteten Teebeuteln verteilen.

Die Aktion soll Wärme spenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ambulatoriums für Folter- und Kriegsopfer des SRK führen die Verteilaktion durch. Sie gedenken damit jener Menschen, denen weltweit die elementarsten Rechte vorenthalten werden.

Annan: “naturgegebene Würde”

Zum 55. Tag der Universellen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember hat UNO-Generalsekretär Kofi Annan all jenen, welche die “naturgegebene Würde und die unabdingbaren Rechte” aller Erdenbürger verteidigen, seine höchste Anerkennung gezollt.

Wer sich dem Kampf für Menschenrechte verschreibe, sagte Annan, vertrete das Gesetz, schütze seine Mitmenschen vor Gewalt, Armut und Diskriminierung und helfe, gerechtere, freiere und demokratischere Gesellschaften zu schaffen.

Lebenslängliche Verwahrung

Auch in der Schweiz müssen zum Beispiel geplante Verfassungs-Initiativen (Volksinitiativen) immer wieder auf ihre “Menschenrechts-Tauglichkeit” überprüft werden. Eine diesbezüglich heikle Abstimmung steht den Schweizer Stimmberechtigten am 8. Februar bevor.

Da gelangt unter anderem auch die sogenannte “Verwahrungs-Initiative” zur Abstimmung. Sie bezweckt die dauernde Verwahrung nicht therapierbarer, extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter.

Auch wenn das Anliegen auf viel Verständnis bei den politischen Parteien stösst, verweisen doch die Parteien, welche die Initiative zur Ablehnung empfehlen, nicht zuletzt auf die Universellen Menschenrechte.

So lehnt zum Beispiel die Liberale Partei der Schweiz die Volksinitiative ab und schreibt: “Diese Initiative verletzt fundamentale Menschenrechte und erfasst nur unvollständig diejenigen Täter, die für psychisch krank erklärt wurden”.

Menschenrechts-Institution

Generell diskutieren die Schweizer Nicht-Regierungs-Organisationen seit rund drei Jahren darüber, wie eine offizielle Schweizer Menschrechts-Organisation geschaffen werden könnte.

Am 10. Dezember 2001 wurde im National- und Ständerat eine parlamentarische Initiative zur Schaffung einer schweizerischen Menschenrechts-Kommission eingereicht.

Der Nationalrat hat die Initiative im Juni 2003 angenommen. Zur gleichen Zeit hat die Regierung einen Grundlagenbericht abgeliefert. Im Frühjahr 2004 will die Schweizer Regierung den bundesrätlichen Bericht verabschieden.

Die Menschenrechts-Kommission soll, wenn es sie denn einmal gibt, vor allem die Bevölkerung und die Behörden in Bezug auf die Menschenrechte sensibilisieren. Und sie soll die Rechte fördern.

Auch ein Monitoring der schweizerischen Menschenrechtspolitik, in der Schweiz und im Ausland, auf Ebene der staatlichen Institutionen und der Unternehmen soll möglich sein.

Eine Forderung, die bei der Schweizer Wirtschaft nicht gerne gehört wird, denn hier wird verlangt, dass auch die Exportrisiko-Garantie dem Menschenrechts-Monitoring unterworfen sein sollte.

swissinfo, Urs Maurer

Der 10. Dezember erinnert an jenen Tag des Jahres 1948, als die UNO-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete.

Die Menschenrechts-Erklärung wird heute als Grundpfeiler der internationalen Völkerrechts-Instrumente betrachtet.

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