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Menschliche Interessen dürfen nicht immer Vorrang haben

Eine haarlose Zuchtkatze auf den Schultern ihrer Herrin. Keystone

Im Umgang mit Tieren dürfen die Interessen des Menschen nicht immer Vorrang haben. Zwei eidgenössische Ethik-Kommissionen schlagen nun eine sorgfältige Güter-Abwägung vor, um die Würde des Tieres zu achten.

Güter-Abwägung bedeutet, dass bei jeder Zucht von Tieren die Frage gestellt werden muss, welche Art von Vorteilen dem Menschen entsteht und wie hoch der Preis ist, den das Tier dabei zu bezahlen hat.

Die Würde des Tieres werde dann geachtet, wenn seine Beeinträchtigung im Rahmen einer sorgfältigen Güter-Abwägung gerechtfertigt werden könne, sagte Andrea Arz de Falco, Präsidentin der Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich EKAH an einer Medienkonferenz am Mittwoch (21.02.) in Bern.

Im Zentrum der Vorschläge der EKAH und der Kommission für Tierversuche EKTV steht der Umgang mit gentechnisch veränderten Tieren:

Die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere unterliegt heute einer Bewilligungspflicht. Die beiden Kommissionen schlagen nun vor, in Zukunft auch bei Weiterzucht, Nutzung und Haltung dieser Tiere eine Güter-Abwägung vorzunehmen.

Unerträgliche Belastungen und Verletzungen der Würde können auch herkömmlich gezüchtete Tiere betreffen, etwa bei Extrem- und Qualzuchten. (Beispiel: haarlose Katze). Sie sollen, gemäss Kommissionsvorschlag, rechtlich den gentechnisch veränderten Tieren gleichgestellt werden.

Die beiden Ethik-Kommissionen sind der Frage nachgegangen, was der Verfassungsartikel über die Achtung der Würde der Kreatur aus ethischer Sicht und im Hinblick auf die Praxis bedeutet.

Gemäss dem Schweizer Tierschutz-Gesetz dürfen dem Tier weder Schmerzen, Schaden noch Angst zugefügt werden dürfen. Mit dem Verfassungsartikel von 1992 über die Würde der Kreatur muss das Tierschutz-Gesetz nun weiter angepasst werden.

swissinfo und Agenturen

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