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Metall-Zug-Tochter V-Zug bei Weko wegen Behinderung von Online-Shops angezeigt

Bern (awp) – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels mit Haushaltsgeräten gegen die Metall-Zug-Tochter V-Zug AG und die schwedische Electrolux AG eröffnet. Die Untersuchung solle zeigen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über Online-Shops gegen das Kartellgesetz verstösst, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Beide Unternehmen hätten ihre Bereitschaft signalisiert, im Rahmen der Untersuchung die grundsätzlichen Kriterien für den Online-Handel mit dem Sekretariat der Weko einvernehmlich zu erarbeiten.
Weko-Angaben zufolge untersagte Electrolux ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Online-Shops. Die V-Zug AG habe ihren Händlern diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht.
Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung gegen andere Unternehmen der sogenannten Weisswarenbranche ausgeweitet wird.
Das Sekretariat der WEKO hatte aufgrund von Anzeigen von Händlern eine Vorabklärung eröffnet. Diese habe Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Behinderungen von Produktverkäufen über Online-Shops unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen könnten.
ps/rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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