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Migrations-Familien sind eine Bereicherung

Die Bedürfnisse der Familien müssen besser berücksichtigt werden, fordert die EKFF. RTS

Der Bund soll mit einer aktiven Informationspolitik das Bild der Migrations-Familien in der Öffentlichkeit der Realität anpassen und den Familien-Nachzug besser regeln.

Das fordert die Eidgenössische Koordinations-Kommission für Familienfragen (EKFF).

Mit dem Familien-Nachzug kommen immer mehr ausländische Frauen und Kinder in die Schweiz. Doch die Bedeutung der Familien im Migrations-Prozess werde in der öffentlichen Diskussion weitgehend ausgeblendet, sagte EKFF-Präsident Jürg Krummenacher am Dienstag in Bern.

Migration werde sehr oft als Überlebensstrategie von einzelnen Individuen wahrgenommen und dargestellt. Dabei seien im Jahr 2002 nur gerade 40% der Einwanderung in die Schweiz auf die Arbeitsmigration zurückzuführen.

60% machen laut Krummenacher die sekundäre Einwanderung aus, deren Hauptanteil aus Familien-Nachzug und Migration aus Heiratsgründen besteht. Heute würden mehr Frauen als Männer und immer häufiger auch Kinder in die Schweiz einwandern.

Integrations-Leistungen anerkennen

Die EKFF bedauert, dass Migrations-Familien in der öffentlichen Diskussion meist im Zusammenhang mit Problemen erwähnt werden. Die Mehrheit dieser Familien bemühe sich nämlich erfolgreich um Integration und stelle für die Allgemeinheit eine Bereicherung und nicht eine Belastung dar.

Angesichts der Überalterung der Schweizer Bevölkerung sei die Einwanderung in erster Linie eine positive Entwicklung, betont Philippe Wanner vom Schweizerischen Migrations-Forum. “Ohne Einwanderung befände sich die Schweiz in einer sehr ungünstigen demografischen Lage.”

EKFF-Präsident Krummenacher untermauerte diese Feststellung mit Daten: Derzeit stammen zum Beispiel 25% der Beiträge an die Sozialversicherungen von Ausländerinnen und Ausländern. Diese beziehen aber lediglich 12% der Leistungen.

Für die EKFF ist es deshalb höchste Zeit, dass der Bund im Rahmen einer aktiven Informationspolitik ein Bild der Migranten vermittelt, das besser mit der Realität übereinstimmt, die unterschiedlichen Lebenslagen dieser Familien deutlich macht und deren grosse Integrations-Leistungen hervorhebt.

Rechtssicherheit für Frauen und Kinder

Laut EKFF muss insbesondere der Familien-Nachzug besser geregelt werden. Gemäss dem Rechtsanwalt Marc Spescha ist das Familienleben und ein Verbleib in der Schweiz auch nach zehn oder mehr Aufenthaltsjahren nicht gesichert. Namentlich bei so genannten Wechselfällen des Lebens sei der Verbleib der ausländischen Familie gefährdet.

Denn die Aufenthaltsbewilligung ist fest an jene Person geknüpft, die den Familiennachzug beantragt hat. Stirbt diese Person oder verlässt sie die Schweiz, muss auch die Familie das Land verlassen.

Kommt es zur Scheidung werden Frau und Kinder zurückgeschickt. Ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer soll dies nun ändern und einen weiteren Aufenthalt bei wichtigen persönlichen Gründen möglich machen.

Erleichterte Einbürgerung

Erhebliche Verbesserungen sind laut Krummenacher auch bei der Einbürgerung notwendig. Diese soll für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländer der zweiten Generation erleichtert werden.

In der Schweiz geborene Kinder ausländischer Eltern sollen zudem das Bürgerrecht von Gesetzes wegen mit der Geburt erhalten.

Barrieren abbauen

Eine Analyse habe zudem gezeigt, dass Beratungsangebote der öffentlichen Dienste von Migranten weniger benutzt würden als von Schweizern. Dort gelte es, die Zugangsbarrieren abzubauen.

Auch im Bildungsbereich seien die Chancen sehr ungleich verteilt. Migrations-Kinder seien in sonderpädagogisch geführten Schultypen massiv übervertreten. Zudem müsse auch die Durchlässigkeit zwischen den Schultypen und der Zugang von Jugendlichen aus Migrations-Familien zur Berufsausbildung verbessert werden.

Die Kommission schlage keine kostspieligen Massnahmen vor, betont Krummenacher. “Es sollte möglich sein, unsere Vorschläge rasch umzusetzen.”

swissinfo

21,2% der Schweizer Wohnbevölkerung sind Ausländer.

In Westeuropa haben nur Luxemburg und Liechtenstein höhere Ausländeranteile.

30% kamen infolge eines Familien-Nachzugs in die Schweiz.

Unter Migrations-Familien versteht die EKFF Familien, die in der Schweiz wohnen und bei denen einer oder beide Elternteile ausländischer Herkunft sind – unabhängig von Geburtsort, Aufenhaltsstatus und -dauer in der Schweiz.

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