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Militärgesetz: Rechtsbürgerliche sehen Neutralität in Gefahr

Die Schweizer Regierung möchte, dass Schweizer Soldaten im Ausland zum Selbstschutz bewaffnen Keystone

Neu sollen Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Einsätzen im Ausland Waffen tragen. Zudem will die Schweizer Armee ihre Ausbildung zusammen mit ausländischen Truppen durchführen. Gegen diese Ansinnen haben rechtsbürgerliche Kreise Unterschriften gesammelt. Die Abstimmung gilt als Barometer für die baldige UNO-Abstimmung.

Um die Armee zu reformieren und dem Leitgedanken “Sicherheit durch Kooperation” nachzuleben, hat das Parlament das Militärgesetz revidiert.

Bereits heute gibt das geltende Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz, Soldaten ins Ausland zu entsenden. Bewaffnen kann die Regierung im Ausland bisher nur ausgewählte Einzelpersonen, nicht aber ganze Truppenverbände. Dies soll mit dem neuen Gesetz möglich werden.

Das rechtsgerichtete Komitee “Kriegsabenteuer nein – humanitäre Präsenz ja” unter der Federführung der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sammelte je 65’000 Unterschriften gegen die Bewaffnung der Schweizer Soldaten im Ausland und gegen die Ausbildungs-Zusammenarbeit über die Schweizer Grenzen hinaus.

Spielregeln des neuen Gesetzes

Das revidierte Gesetz sieht vor, Schweizer Soldaten nur dann ins Ausland zu schicken, wenn ein völkerrechtlich einwandfreies UNO- oder OSZE-Mandat vorliegt. Zudem sollen schweizerische Militärpersonen ausschliesslich an friedenserhaltenden Missionen teilnehmen. Kampfeinsätze sind ausdrücklich verboten.

Werden mehr als 100 Soldatinnen und Soldaten zu einem Einsatz verpflichtet, muss das Parlament grünes Licht geben. Das Gleiche gilt, wenn der Einsatz mehr als 3 Wochen dauert. Wenn es eilt, kann der Bundesrat das Parlament auch nachträglich um Genehmigung anfragen. Sollte das Parlament Nein sagen, muss die Übung unverzüglich abgebrochen werden.

Ausbildung mit fremden Truppen

Neu könnte der Bundesrat grenzüberschreitende Verträge über die Ausbildungszusammenarbeit abschliessen. Im Rahmen dieser Ausbildungszusammenarbeit wären auch gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen möglich.

Mit der Ausbildungszusammenarbeit erhalte die Schweiz Zugang zu Ausbildungsstätten, die sich die Schweiz selber nicht leisten könnte. Die Regierung unterstreicht, dass diese Revision in ihren Augen weder neutralitätsrechtliche noch neutralitätspolitische Problem ergebe.

“Immerwährende Neutralität” in Gefahr

Durch das revidierte Militärgesetz sehen die Rechtsbürgerlichen die Schweizer Neutralität in Gefahr. Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausland, die auch gemeinsame Truppenübungen vorsieht, sei ein “Türöffner”, um die Schweiz der NATO immer näher zu bringen. Damit werde die immerwährende und bewaffnete Neutralität der Schweiz untergraben, argumentieren die Gegner der Vorlage.

Zudem sei die neue mit dem revidierten Gesetz angestrebten Militärdoktrin “Sicherheit durch Kooperation” falsch. Sie müsse “Sicherheit durch Neutralität” heissen. Nur so könne man sich aus fremden Konflikten heraushalten.

Das Parlament hat diese Revisionsvorlagen im letzten Oktober mit 126 Ja zu 46 Nein Stimmen angenommen, bei 9 Enthaltungen. Nein-Stimmen kamen vor allem von rechter Seite aber auch aus dem links-grünen Lager (siehe auch Text: Revision des Militärgesetzes: Mehr Geld für Friedensarbeit).

Ruth Bossart

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