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Schwieriges Coming-out für Transgender am Arbeitsplatz

Stefanie Stalder, Transgender und Bäuerin im Kanton Luzern
Stefanie Stalder, Transgender und Bäuerin im Kanton Luzern, engagiert sich in der Kampagne "trans welcome". swissinfo.ch

Fünfmal höhere Arbeitslosigkeit als im Durchschnitt, Diskriminierung, Unverständnis: In der Arbeitswelt werden Transgender-Personen oft benachteiligt. Der Verein Transgender Network Switzerland hat eine Kampagne gestartet, um Unternehmen für diese Problematik zu sensibilisieren.

“Auf der einen Seite haben Transgender-Personen Mühe, eine Arbeit zu finden. Andererseits verlieren sie nicht selten ihre Arbeit, nachdem sie ihr Coming-out gemacht haben”, sagt Alecs Recher, Anwalt bei der Organisation für Transgender, transsexuelle und transidente Menschen (TGNS)Externer Link.

Die ersten Reaktionen seien oft positiv, doch dann nehme die Unterstützung des Arbeitgebers ab: es wird nicht das richtige Pronomen benutzt, wenn man über die Person spricht, Arbeitszeugnisse werden mit falschem Vornamen ausgestellt, es kommt zu Mobbing oder sogar Belästigungen.

“Gewisse Arbeitgeber sind auch der Meinung, eine Operation zur Geschlechtsumwandlung habe während der Ferien zu geschehen und weigern sich, Krankentaggeld zu zahlen. Das ist nicht gesetzeskonform”, sagt Recher.

Ein Viertel verliert den Arbeitsplatz

Eine Studie des Netzwerks TGNS, kofinanziert durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und MannExterner Link, mit 140 Befragten in der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz, zeigt, dass eines von fünf Coming-outs im Berufsumfeld schiefgelaufen ist.

Fast ein Viertel der Befragten gab an, dass sie nach ihrem Coming-out ihren Job verloren oder sich danach ihre Arbeitsbedingungen verschlechtert hätten. Weniger als die Hälfte wurden unter ihrer neuen sexuellen Identität akzeptiert, und ein Viertel wurden durch ihren Arbeitgeber nicht unterstützt.

Das Resultat: Unter Transgender-Personen beträgt die Arbeitslosigkeit 20%, also fünfmal mehr als im Durchschnitt. Dies koste den Staat jährlich rund 60 Millionen Franken, schätzt TGNS.

Ein Hoffnungsschimmer

Der Rechtsdienst von TGNS erhält jährlich etwa 300 Anfragen, wovon ein Drittel den Bereich Arbeit betreffen. Und die Tendenz ist zunehmend. “Wenn es viele Probleme gibt, bedeutet die Zunahme der Anfragen, dass Transgender-Personen immer weniger versteckt bleiben wollen. Das ist positiv”, kommentiert Recher.

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50 Unternehmen unterzeichnen Erklärung

Nun haben im Rahmen der Kampagne “trans welcome”Externer Link rund 50 Unternehmen eine Erklärung unterzeichnet. Darunter die Post, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Ikea, Tibits, die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) und zahlreiche kleine und mittelgrosse Unternehmen. Die Kampagne hat zum Ziel, eine integrative Arbeitskultur für Transsexuelle einzuführen. “Für die Betroffenen ist das ein Zeichen der Öffnung”, freut sich Recher.

Gleichzeitig wurde die Website transwelcome.chExterner Link aufgeschaltet, um Arbeitgeber mit Informationen zu versorgen. Diese verfügen oft über wenig Erfahrung und Wissen auf diesem Gebiet. “Die Unternehmen müssen sich mit dem Thema befassen, mit den betroffenen Arbeitnehmenden sprechen und sie unterstützen. Die Unterstützung durch Vorgesetzte ist von grundlegender Bedeutung”, betont Recher.

Recht auf Geschlechtsumwandlung

In der Schweiz dürfen Trans-Personen ihren Namen im Zivilstandsregister ändern lassen, ohne dass sie ihr Geschlecht ändern. Sie müssen sich dafür bei den kantonalen Behörden melden. Sie haben das Recht, einen Namen auszuwählen.

Um jedoch im Zivilstandsregister offiziell das Geschlecht zu ändern, ist es notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten. Bis jetzt verlangten alle Schweizer Gerichte von Trans-Personen, dass sie sich einer Operation zur Geschlechtsumwandlung unterziehen und den Nachweis der Sterilität erbringen müssen. Dies auf Grundlage eines Urteils des Bundesgerichts von 1993.

Die Situation verändert sich jedoch: 2011 bewilligte das Appellationsgericht des Kantons Zürich eine Geschlechtsumwandlung im Zivilstandsregister ohne Operation. Im Jahr darauf äusserte sich das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen in diesem Sinn.

Auch wenn einige Gerichte im Verlauf der letzten Jahre ihre Praxis angepasst haben, verlangen andere weiterhin den Beweis eines chirurgischen Eingriffs, der Sterilität und/oder ein psychiatrisches Attest der “Transsexualität” einer Person. Der Verein TGNS, der die Rechte von Trans-Personen verteidigt, prangert diese Praxis an, die in Ländern wie Frankreich, Italien und Deutschland bereits aufgegeben wurde.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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