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Mutmasslicher Kino-Todesschütze von Colorado wegen Mordes angeklagt

(Keystone-SDA) Der mutmassliche Kino-Todesschütze von Colorado muss sich wegen insgesamt 142 Anklagepunkten vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte James Holmes bei einer Anhörung am Montag unter anderem mehrfachen Mord, versuchten Mord und Sprengstoffbesitz zur Last.

Die Staatsanwaltschaft in Centennial bei Denver erwägt nach eigenen Angaben, die Todesstrafe für Holmes zu fordern. Eine Entscheidung darüber muss spätestens 60 Tage nach der Anklageerhebung fallen.

Die Todesstrafe wird in Colorado äusserst selten verhängt. Seit der Wiedereinführung in den 70er Jahren wurde in dem Bundesstaat erst ein Straftäter hingerichtet.

Im Zusammenhang mit den getöteten Menschen verfolgt die Staatsanwaltschaft zwei unterschiedliche Mordvorwürfe gegen Holmes: Zu der Anklage wegen zwölffachen Mordes kommen zwölf weitere Anklagepunkte, weil der Schütze mit «verwerflicher Gleichgültigkeit» getötet haben soll.

Sprengfallen entschärft

Der 24-jährige Holmes soll kurz nach Mitternacht am 20. Juli bei einer Premierenvorstellung des neuen «Batman»-Films in Aurora wahllos ins Publikum geschossen haben.

Bei dem Massaker wurden zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt. Ausserdem hatte er laut Polizei in seiner Wohnung Sprengfallen aufgestellt, die ebenfalls Menschen töten sollten. Die Polizei konnte die Sprengsätze aber entschärfen.

Die Polizei hatte den Studenten kurz nach der Tat auf dem Parkplatz des Kinos gefasst. Zehn Überlebende des Massakers wurden am Montag weiter im Spital behandelt, vier von ihnen befanden sich in kritischem Zustand.

Holmes war vor einer Woche erstmals vor Gericht erschienen. Der junge Mann mit grellrot gefärbten Haaren hatte dabei kein Wort gesagt und wirkte geistig abwesend.

Der merkwürdige Auftritt führte zu Spekulationen, dass Holmes womöglich unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden habe. Bei der Anhörung am Montag erschien Holmes konzentrierter. Auf die Frage von Richter William Sylvester, ob er die Anklagepunkte verstehe, antwortete er mit «Ja».

Zurechnungsfähigkeit

Die Motive hinter der Tat lagen weiter im Dunkeln. Nach Angaben seiner Anwälte war Holmes bei einer Psychiaterin an seiner Universität in Behandlung.

Der mutmassliche Todesschütze soll vor der Bluttat an die auf Schizophrenie spezialisierte Professorin einen Notizblock mit seinen Plänen geschickt haben.

Holmes› Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft vor, Informationen über das Päckchen an die Medien weitergegeben zu haben. Damit werde das Recht des Verdächtigen auf einen fairen Prozess ernsthaft gefährdet, kritisierten sie.

Experten gehen davon aus, dass sich der Prozess um den Amoklauf von Aurora vor allem um die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten drehen wird.

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