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Nationalrat kappt Medikamentenpreisbindung

Die Medikamentenpreise müssen in der Schweiz nicht häufiger überprüft und angepasst werden. Mit 97 zu 83 Stimmen hat der Nationalrat den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt. Damit fällt die ganze Vorlage aus Abschied und Traktanden.

Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat folgte im Gegensatz zum Ständerat dem Vorschlag der Einigungskonferenz nicht.

Die Sozialdemokraten warfen den Bürgerlichen vor, scheinheilig zu argumentieren und nur die Interessen der Pharmabranche zu vertreten.

Bürgerliche Ratsmitglieder machten geltend, dass die Definition von preisgünstigen Medikamenten, wie sie der Nationalrat von Anfang an festlegen wollte, nicht wie von der Einigungskonferenz vorgeschlagen gestrichen werden dürfe.

Das Nein des Nationalrates bedeutet das Aus für die Vorlage, welche die Räte aus der KVG-Teilrevision zur Förderung von Managed Care vorgezogen hatten.

Kernpunkt war, die Preise der Medikamente künftig alle drei Jahre zu überprüfen und nötigenfalls zu senken. Heute bleiben die Preise praktisch während des ganzen 15-jährigen Patentschutzes gleich.

Bei einer Erweiterung der Indikation hätte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Preis sofort statt erst nach sieben Jahren überprüfen müssen. Bei gleicher Eignung für die Patienten sollten zudem preisgünstige Arzneimittel abgegeben werden.

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